- 13 Kandidaten werden bei der Kommunalwahl in Köln am 13. September antreten.
- Wer sind die 13? Wer hat die besten Aussichten? Wo gab es bisher Knatsch?
- Außerdem erklären wir alles Wissenswerte rund um die parallel zur OB-Wahl ablaufende Wahl des Stadtrats.
Köln – Die Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September stehen seit Freitag fest. 2015 bewarben sich sieben Kandidaten für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters – in diesem Jahr sind es 13. Dass sie antreten dürfen, hat der Wahlausschuss am Freitag entschieden.
Ein weiterer Bewerber wurde abgelehnt, weil er die nötige Anzahl an Unterschriften von Unterstützern nicht nachweisen konnte.
Die aussichtsreichsten Kandidaten sind die parteilose, aber von CDU und Grünen unterstützte Amtsinhaberin Henriette Reker, der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kossiski und der langjährige Linken-Fraktionschef Jörg Detjen. Falls kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten sollte, würde es am 27. September zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen kommen.
Die OB-Kandidaten
1. Henriette Reker, parteilos2. Andreas Kossiski, SPD3. Christer Cremer, AfD4. Sabine Neumeyer, parteilos5. Roberto Campione, parteilos6. Nicolin Gabrysch Deine Freundinnen/Klimaliste Köln7. Jörg Detjen, Die Linke8. Thor-Geir Zimmermann, GUT9. Robert Nussholz, parteilos10. Rüdiger-René Karl Maria Keune, ÖDP11. Martin Josef Przybylski, parteilos12. Olivier Fuchs, Volt13. Dagmar Langel, Wir sind Köln 2020
Ärger nach Filmaufnahmen
Das Rechtsamt und ein Rechtsanwalt, der als Gutachter hinzugezogen wurde, haben in Bezug auf die Oberbürgermeisterwahl zwei Fälle geprüft. So wurde beanstandet, dass während der Wahl von SPD-Kandidat Andreas Kossiski am 15. Februar Filmaufnahmen entstanden und die Delegierten eng beieinander saßen – es habe sich deshalb nicht um eine geheime Wahl gehandelt, lautete der Vorwurf. „Die Prüfung ergab, dass es keine durchgreifenden Bedenken gibt“, sagte Stadtkämmerin Dörte Diemert, die auch Wahlleiterin ist. Die geheime Wahl sei nicht infrage gestellt, Kossiski sei rechtmäßig als Kandidat bestimmt worden.
Bedenken gegen Wahl von AfD-Kandidat Christer Cremer
Drei Einwendungen gab es gegen die Wahl des AfD-Kandidaten Christer Cremer. Andere Bewerber hätten keinen Zugang zu der internen Parteiveranstaltung gehabt und sich deshalb nicht präsentieren können, so der Vorwurf. Auch in diesem Fall gelangte das Rechtsamt zu der Überzeugung, dass es keine Bedenken gibt, da es sich bei den anderen Bewerbern nicht um Mitglieder der Kölner AfD handelte. Der Wahlausschuss folgte der juristischen Einschätzung, so dass Kossiski und Cremer zur OB-Wahl antreten können.
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Für die parallel zur OB-Wahl ablaufende Wahl des Stadtrats inklusive der Reservelisten sowie der Bezirksvertretungen sind insgesamt 1734 Bewerber zugelassen. Acht Bewerber für die Ratswahl, fünf für die Reservelisten und 26 für die Wahl der Bezirksvertretungen konnten nach Überzeugung des Wahlausschusses die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Besonders betroffen sind die Freien Wähler – die Bewerber für vier Bezirksvertretungen reichten ihre eidesstattlichen Versicherungen nicht rechtzeitig bis zum Fristende am vergangenen Montag ein.
Bei der Stadtratswahl wird mit der ersten Stimme neben dem Bewerber auch über die Gesamtzusammensetzung des Stadtrats entschieden. Diese Stimme hat eine doppelte Bedeutung. Nicht nur der Bewerber kann sich damit seinen Einzug in den Stadtrat sichern, sondern auch die dahinterstehende Gruppe oder Partei des Bewerbers. Die eine Hälfte des Stadtrats wird durch die Einzelbewerber direkt besetzt, die in den 45 Wahlbezirken antreten. Die andere Hälfte des Stadtrats wird nach dem Gesamtstimmenanteil, den die Partei oder Gruppierung in der gesamten Stadt sammeln konnte, besetzt.13 Parteien und Gruppen haben dafür sogenannte Reservelisten aufgestellt – dazu gehören SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP, AfD, Freie Wähler, Die Partei, Deine Freundinnen, GUT, ÖDP, Volt und Wir sind Köln 2020.
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Zu der Kommunalwahl am 13. September sind in Köln rund 824400 Wahlberechtigte zugelassen – darunter befinden sich rund 26500 Erstwähler. Wahlberechtigt sind bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen.
Stadt Köln braucht mehr Wahlhelfer
Für die Wahl zum Integrationsrat – ebenfalls am 13. September – gab es 184 Wahlvorschläge, von denen der Wahlausschuss 169 zuließ.Wahlleiterin Dörte Diemert erwartet, dass aufgrund der Corona-Pandemie viele Kölner auf den Gang in ein Wahllokal verzichten werden, so dass die Teilnahme an der Briefwahl voraussichtlich steigen wird. „Wir benötigen deshalb 152 Wahlhelfer mehr als bei der Europawahl 2019“, sagt Diemert.Gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses am Freitag können nun noch Beschwerden eingelegt werden, weshalb die Stadt die Stimmzettel erst ab dem 14. August drucken lässt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt dieses mal über die Deutsche Post, so dass – anders als bei vorherigen Wahlen – keine Probleme bei der Zustellung in Hochhäusern und Mehrfamilienhäusern zu erwarten sind.