Köln – In der Finanzaufsicht des Erzbistums Köln ist es nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu einer Art Misstrauensvotum gegen den Generalvikar von Kardinal Rainer Woelki, Markus Hofmann, gekommen.
Wie aus gut unterrichteten Quellen verlautet, wurde aus dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sowie dem Vermögensrat massive Kritik an Hofmann laut, der in der Zeit von Woelkis Beurlaubung durch Papst Franziskus als „Delegat“ von Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser amtiert.
„Hinweise“ auf Unregelmäßigkeiten
Das Erzbistum teilte am späten Dienstagabend mit, Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser habe dem Vermögensrat und das Domkapitel in einer Sondersitzung von „Hinweisen“ berichtet, dass die Aufsichtsgremien bei Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der von Woelki verantworteten Aufarbeitung des Missbrauchsskandals „nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen“ worden seien. Eine unabhängige Prüfung sei angeordnet, der Vatikan informiert.
Laut Erzbistum bat Hofmann Steinhäuser, ihn „bis zur Klärung des Sachverhalts“ zu beurlauben. Dagegen schritt jedoch der Vatikan ein. Der Präfekt der Bischofskongregation, Marc Ouellet, habe Steinhäuser „angewiesen, von einer Beurlaubung abzusehen“. Dem Vernehmen nach soll Hofmann in der Folge aber die Zuständigkeit für die Finanzen verlieren, sein Wirken auf pastorale Fragen beschränkt werden.
Maria 2.0 spricht von „zerrüttetem Bistum“
Kenner der Bistumsverwaltung spekulierten umgehend darüber, dass die Zweifel an Hofmanns Gebaren als Woelkis rechte Hand letztlich dem Kardinal selbst gälten. Die Sprecherin der Reforminitiative Maria 2.0, Maria Mesrian, sagte, wenn die wichtigsten Aufsichtsgremien Hofmanns Agieren in Frage stellten, sei er in leitender Funktion „eigentlich nicht mehr haltbar“. Mit der Zurückweisung der von Hofmann erbetenen Beurlaubung habe ihm der Vatikan keinen Gefallen getan „und dem zerrütteten Erzbistum schon gar nicht“.
Hintergrund des Konflikts sind die Ausgaben für Missbrauchsgutachten sowie Rechts- und Krisenkommunikationsberatung für den Kardinal und die Bistumsleitung.
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Am vergangenen Wochenende hatten Steinhäuser und Hofmann dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat detailliert vorgestellt, wie sich die Gesamtkosten von fast drei Millionen Euro für Missbrauchsgutachten sowie Rechts- und Krisenkommunikationsberatung für die Bistumsleitung zusammensetzen. Das Geld wurde einem bischöflichen Sondervermögen entnommen.
820.000 Euro für Krisen-PR
Zwei Gutachten, von denen das Erzbistum eines für nicht veröffentlichungsfähig hielt und es deshalb durch ein anderes ersetzen ließ, schlugen mit rund 1,3 Millionen Euro zu Buche. Den größten Einzelposten stellten aber die Honorare für PR-Beratung in Höhe von fast 820.000 Euro dar.