Das Hafturteil des Kölner Landgerichts um versuchten Totschlag soll nun überprüft werden.
Köln-PorzBaby unter Baum ausgesetzt – Mutter wehrt sich gegen Gefängnisstrafe
Der tragische Fall um das ausgesetzte Baby in Porz wird aller Voraussicht nach den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Das Landgericht hatte die Mutter des Kindes zu drei Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt. Dagegen wehrt sich Verteidigerin Harriet Krüger und legte Revision ein. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Angeklagte zunächst auf freiem Fuß.
Kölner Anwältin sieht keinen versuchten Totschlag
Die Anwältin hatte bereits in ihrem Plädoyer herausgestellt, keinen versuchten Totschlag zu sehen. Demnach sollte der milder sanktionierte Straftatbestand der Aussetzung zum Zuge kommen. Hier wird bestraft, wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat, und ihn so der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt.
Die Angeklagte hatte ihre Schwangerschaft verheimlicht, das Baby alleine im Gäste-WC in der Wohnung ihres Vaters zur Welt gebracht. Die Mutter hatte zunächst angenommen, dass das Kind tot sei, da es blau angelaufen war. Während sie das Bad putzte und so die Spuren der Geburt verwischte, fing der Säugling an zu atmen. Die Mutter wickelte das Kind in ein Laken ein, legte es auf den Balkon.
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Baby in Rucksack gesteckt und unter Baum ausgesetzt
Kurz darauf hatte die Angeklagte das Baby in einen Rucksack gesteckt, dann die Wohnung verlassen. An einem nahegelegenen Weg legte sie den Säugling unter einen Baum. Etwa zwei Stunden später fanden ein Anwohner und dessen Hund das Bündel. Das Kind war da bereits erheblich unterkühlt. Eine Gerichtsmedizinerin bezeichnete es im Prozess als ein Wunder, dass der Junge überlebt hat.
Im Jahr 2018 hatte eine Frau vor dem Landgericht eine Bewährungsstrafe erhalten, nachdem sie in Hürth und dem niederländischen Roermond zwei Kinder ausgesetzt und eines durch Unterkühlung in die Gefahr des Todes gebracht hatte. Die Täterin musste auch deshalb nicht ins Gefängnis, da die Taten schon einige Jahre zurücklagen. Darauf hatte Anwältin Krüger auch im aktuellen Fall gebaut.
Bundesgerichtshof soll Kölner Urteil überprüfen
Tatsächlich hatte sich die Tat in Porz viereinhalb Jahre vor dem Prozess im Landgericht ereignet. Die Angeklagte hatte sich reuig gezeigt, zeitweise war sogar eine Rückführung des Kindes zur Mutter geplant. Danach war die 36-Jährige strafrechtlich nicht mehr aufgefallen. Doch die Tatumstände wogen für das Landgericht so schwer, dass eine Bewährung nicht verhältnismäßig gewesen wäre.
Laut Urteil hatte die Angeklagte nämlich den versuchten Totschlag gleich zweimal verwirklicht. Zum einen mit dem Geburtsvorgang selbst – sie habe von vorherigen Geburten gewusst, auf natürlichem Wege eigentlich keine Kinder bekommen zu können. Zum anderen mit der Aussetzung. Wenn das schriftliche Urteil geschrieben ist, soll der BGH die Entscheidung nun noch einmal überprüfen.