Mit seiner Aussage entlastet der 29-Jährige die drei Angeklagten. Unbekannte Männer sollen ihn attackiert und in einen See gestoßen haben.
„Ich kann mich nicht daran erinnern“Opfer sagt im Prozess um versuchten Mord an Kölner See aus

Zwei der Angklagten mit den Verteidigern Karin Bölter und Sebastian Schölzel beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
Copyright: Hendrik Pusch
„Ich kann mich nicht daran erinnern.“ Dieser Satz, übersetzt von einem Dolmetscher für die kurdische Sprache, war am Mittwoch im Kölner Landgericht immer wieder von einem 29-jährigen Zeugen zu hören, der im Juni 2016 an einem See in Neubrück Opfer eines versuchten Mordes geworden sein soll. Mit seiner Aussage entlastete er die drei Angeklagten: einen 57-jährigen Mann, dessen 30 Jahre alten Sohn und einen 44-jährigen Bekannten der beiden.
Angeklagte sollen 29-Jährigen wegen verletzter Familienehre attackiert haben
Mit der Tochter des 57-Jährigen ging der Zeuge 2016 eine Beziehung ein, obwohl sie nach jesidischem Brauch mit einem anderen Mann verheiratet war. Jesiden stellen innerhalb des kurdischen Volkes eine religiöse Minderheit dar. Ihre Siedlungsgebiete befinden sich unter anderem im Nordirak. Der Vater der Frau und der Bruder sollen die außereheliche Beziehung als Verletzung der Familienehre empfunden haben.
Der Anklage zufolge wollten sie den Zeugen mit Unterstützung durch den dritten Beschuldigten bestrafen und fuhren mit ihm zu jenem See. Der Vater habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ein Messer an den Hals gehalten und ihn gezwungen, zum Ufer zu gehen. Dort habe der Angeklagte ihn mehrfach in den Hals gestochen und in das Gewässer gestoßen. Reglos sei das Opfer darin liegengeblieben, und die Männer hätten den Tatort verlassen. Der Zeuge schaffte es allein aus dem See. Eine Nacht verbrachte er auf der Intensivstation.
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Opfer sagt im Prozess um versuchten Mord gegen drei Unbekannte aus
Bei Vernehmungen kurz nach der Tat bezichtigte er die angeklagten Männer. Im September 2016 rückte er aber von seiner Behauptung ab, sie seien die Täter. Weil unklar blieb, welche Aussage stimmte und welche nicht, wurde er wegen falscher Verdächtigung oder Strafvereitelung verurteilt. Am Mittwoch gab er an, er sei vom Bruder der Frau und einem weiteren Mann in Darmstadt abgeholt und nach Köln gebracht worden, wo er Arbeit in einer Firma in Aussicht gehabt habe.
An einem Spielplatz hätte ihn die beiden Männer abgesetzt. Dann seien drei Unbekannte aufgetaucht, die sich als Mitarbeiter des Chefs der Firma vorgestellt hätten. Gemeinsam seien sie zu dem See gefahren. An dessen Ufer habe ihm einer der Männer zweimal in den Hals gestochen. Entweder sei er in den See gestoßen worden oder von selbst hineingefallen. Der Zeuge entschuldigte sich für seine frühere Bezichtigung der Angeklagten. Diese stehen trotzdem vor Gericht, weil sich der Tatverdacht durch neue Zeugenaussagen erhärtet hat.
Der 29-Jährige ist mit der Frau, die sich von ihrem ersten Mann getrennt hat, bis heute zusammen, hat mit ihr einen Sohn, und ein weiteres Kind ist unterwegs. Das Paar ist zwar nach jesidischem Brauch verheiratet, aber weder nach irakischem noch nach deutschem Recht. Deshalb konnte der Zeuge nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, das Angehörigen von Beschuldigten zusteht. Es sei „menschlich für mich sehr verständlich“, dass er lieber schweigen wolle, sagte der Vorsitzende Richter; die Kammer entschied jedoch, er müsse aussagen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.