Im Fall des 2018 in Köln-Porz ausgesetzten Babys hat das Landgericht sein Urteil gegen die Mutter gesprochen.
Urteil im Landgericht KölnAusgesetztes Baby fast gestorben – keine Bewährung für die Mutter
Nach der Aussetzung ihres Babys in Porz im September 2018 muss eine 36-Jährige wegen versuchten Totschlags für drei Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Freitag das Landgericht und zerschlug damit die Hoffnung der nicht vorbestraften Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe. Wegen der sehr langen Verfahrensdauer von fast fünf Jahren gelten drei Monate der Haftstrafe bereits als vollstreckt.
Kölnerin verheimlichte ihre Schwangerschaft
„Sie sind sehenden Auges der Katastrophe entgegengegangen“, sagte Richterin Sabine Kretzschmar zur Angeklagten. Diese sei abermals ungewollt schwanger gewesen, habe den Zeitpunkt für eine Abtreibung aber verpasst. Daraufhin habe sie die Schwangerschaft verheimlicht – der Partner und ihr Vater, der sich bereits um drei Enkel kümmerte, sollten nichts mitbekommen.
Die Angeklagte habe keinerlei Vorkehrungen für die bevorstehende Geburt getroffen, weiter Alkohol und Drogen konsumiert. Sie habe sich auch damit abgefunden, dass das Kind und auch sie selbst sterben könnten – Ärzte hatten der Frau nach einem Not-Kaiserschnitt bei der Geburt ihrer Tochter Jahre zuvor erklärt, dass sie auf natürlichem Wege eigentlich keine Kinder gebären könne.
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Köln-Porz: Geburt völlig allein im Gäste-WC
Das trotzdem zu versuchen, wertete das Gericht bereits als versuchten Totschlag. Unter dramatischen Umständen hatte die Angeklagte einen Sohn zur Welt gebracht, allein im Gäste-WC der Wohnung ihres Vaters. Geärgert habe die Frau sich, nachdem das blau angelaufene Baby plötzlich geatmet habe. Sie habe das Kind in ein Handtuch gewickelt und vor ihrem Vater auf dem Balkon versteckt.
Abermals habe die Angeklagte einen Tod des Babys billigend in Kauf genommen, als sie das Kind wenig später an einem Fußweg unter einem Baum abgelegt habe. Aufgrund von Temperaturen um die zehn Grad habe sie die Gefährlichkeit für das Kind erkannt – es wurde erst zwei Stunden später völlig unterkühlt gefunden. Eine Ärztin sagte: „Es grenzt an ein Wunder, dass das Kind überlebt hat.“
Kölner Richterin sah keinen Raum für Bewährung
Richterin Kretzschmar ermahnte die Angeklagte, sich in Zukunft um das Thema Verhütung zu kümmern. „Dann kommen Sie nicht in solche Situationen.“ Auch das Drogenproblem müsse angegangen werden. Die Richterin stellte der Angeklagten in Aussicht, für eine Therapie nach Verbüßung von neun Monaten Haft wieder in Freiheit kommen zu können.
Verteidigerin Harriet Krüger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Dafür sah die Richterin keinen Raum. Zwar sei das Kind gesund, aber „damit haben sie ihrem Sohn eine Bürde hinterlassen“. Vom Vater nicht gewollt, von der Mutter beinahe getötet, das werde für das Kind in Zukunft nur schwer zu verkraften sein. Der heute Vierjährige lebt im Kölner Umland in einer Pflegefamilie.