AboAbonnieren

Trotz Polizei-ÜberwachungBande bricht in etliche Häuser in Köln und Umgebung ein

Lesezeit 3 Minuten
köln_einbruchserie_häuser

Einer der Angeklagten im Landgericht Köln mit den Verteidigerinnen Isabell Schemmel und Dörthe Clemens

Köln – Die Täter handelten organisiert und schnell. Sie stiegen in Köln und dem Umland in Wohnungen und Häuser ein, wühlten in Schränken und Schubladen, machten große Beute. Zurück blieben Opfer, die geliebte Schmuckstücke und Bargeld verloren haben. Und ihr Sicherheitsgefühl. 18 Taten listet die Staatsanwaltschaft in einem aktuellen Fall auf, der seit Freitag vor dem Landgericht Köln verhandelt wird. Anwälte kritisieren, dass einige Fälle aufgrund laufender Überwachungen der Ermittler hätten verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft tritt dem jedoch entgegen.

Einbruchserie in Köln und dem Umland

Drei Männer, zur Tatzeit 17, 22 und 26 Jahre alt, müssen sich vor der 3. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Helge Eiselt verantworten. Die Einbruchserie, an der die Angeklagten beteiligt gewesen sein sollen, startete laut Anklage der Staatsanwaltschaft in Rodenkirchen. In einem Mehrfamilienhaus sollen die Täter eine Balkontür aufgehebelt und Schmuck, einen Fernseher und eine Spielekonsole im Wert von rund 1000 Euro erbeutet haben. Es folgten ähnliche Taten in Fühlingen, Ossendorf und zweimal in Bergisch Gladbach.

Dass die Ermittler den mutmaßlichen Tätern bei den folgenden Einbruchstouren zumindest auf der Spur gewesen sein dürften, legt die Anklageschrift nahe, die Staatsanwalt Jens Scherf vortrug. Am 14. März 2021 seien die Angeklagten in einem Ford Fiesta nach Seeberg gefahren, dort hätten sie in einem Haus abermals eine Tür aufgehebelt und Bargeld, Parfüm und Schmuck im Wert von 15.700 Euro gestohlen. Dem Vernehmen nach sollen die Ermittler den Ford da bereits mit einem GPS-Sender ausgestattet haben. Auch sollen diverse Videoaufnahmen angefertigt worden sein.

Verteidigerinnen üben Kritik an den Ermittlern

Präzise listet die Anklage auf, dass die mutmaßlichen Täter sich am 19. März um 8.45 Uhr im Auto befunden, das Fahrzeug noch einmal gewechselt und dann eine Erkundungsfahrt durch Esch, Pesch und Chorweiler durchgeführt hätten. Letztlich wurden beim Einbruch in ein Haus Schmuck und Bargeld im Wert von rund 46.000 Euro erbeutet. Auch in Junkersdorf, Sülz und Vogelsang sollen die Angeklagten trotz Überwachungsmaßnahmen zugeschlagen haben, zudem in Alfter und Bonn. Beute insgesamt: knapp 148.000 Euro. Nach der letzten Tat im Mai erfolgte die Festnahme.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Die Polizei soll Straftaten verhindern und nicht zulassen“, sagen die Anwältinnen Isabell Schemmel und Dörthe Clemens, die den jüngsten der drei Angeklagten vertreten. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe für ihren Mandanten zutreffen, sagt Schemmel, könne es gerade bei einem Jugendlichen nicht angehen, dass Ermittler über einen längeren Zeitraum Straftaten „sammeln“, damit es härtere Strafen hagele. Das Jugendstrafrecht stelle den Erziehungsgedanken in den Vordergrund, ein frühzeitiges Eingreifen mit einem „Schuss vor den Bug“ sei dann nötig.

Kölner Staatsanwalt: Keine „Live“-Überwachung

„In Verfahren mit verdeckt geführten Ermittlungen können oftmals nicht alle Informationen aus den verschiedenen Maßnahmen, wie Videoüberwachungen oder Telefonmitschnitte, parallel und in Echtzeit zusammengeführt werden“, entgegnet Ulrich Bremer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln. Diese Maßnahmen würden regelmäßig nicht „live“ begleitet, weshalb sich ein Verdacht wegen einer Straftat oft erst bei der nachträglichen Auswertung der Beweismittel verfestige. In der Regel könnten die Taten erst dann konkreten Beschuldigten zugeordnet werden.

Oberstaatsanwalt Bremer sagt aber auch: „Ein zu frühes Eingreifen der Ermittlungsbehörden kann dem vorrangigen Ziel dieser Verfahren, die hauptverantwortlich agierenden Straftäter zu erkennen, zu überführen und zur Aburteilung zu bringen, oftmals schaden.“ Aspekte der Gefahrenabwehr müssten im Rahmen der Ermittlungstaktik aber immer berücksichtigt werden. Heißt: Sollten Polizeibeamte beobachten, wie Einbrecher sich etwa an einer Terrassentür zu schaffen machen, dann müssten sie eingreifen. Wie es nun im aktuellen Verfahren war, muss der Prozess zeigen.