- Vor gut einem Jahr warf ein FC-Fan im Rheinenergie-Stadion einen Böller aus der Südkurve in den Innenraum, 22 Menschen erlitten ein Knalltrauma.
- Gegen den Böllerwerfer beginnt Ende November der Prozess vor dem Landgericht, vier Taten werden ihm zur Last gelegt.
- 30 Zeugen will die Kammer befragen, darunter alle Opfer. Eine der Geschädigten erzählt uns, dass sie immer noch gelegentlich Schmerzen im Ohr hat.
Köln – Es lief die 85. Spielminute im Derby 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach, als ein ohrenbetäubender Knall die Stadionbesucher aufschreckte. Manche dachten an eine Bombenexplosion, aber es war ein FC-Fan, mutmaßlich der 36 Jahre alte Frank Z. (Name geändert), der aus dem Stehplatzbereich in der Südkurve einen Böller in den Innenraum geworfen hatte. Ein Jahr ist das jetzt her, 22 Menschen erlitten Knalltraumata. Und manche leiden bis heute unter Beschwerden.
Jetzt hat das Landgericht den Prozess terminiert. Auftakt der fünftägigen Hauptverhandlung ist der 24. November, das Urteil will die 13. Große Strafkammer am 3. Dezember sprechen. Frank Z. werden vier Taten zur Last gelegt, allein für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion drohen ihm mindestens zwei Jahre Gefängnis. Außerdem ist er angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung in 22 Fällen, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung.
Gericht will 30 Zeugen in fünf Tagen anhören
Insgesamt 30 Zeugen will die Kammer befragen, darunter alle 22 Opfer – auch FC-Fan Sabine J. Die 43 Jahre alte Bankkauffrau aus Köln saß etwa 20 Meter von der Stelle entfernt, an der der in Deutschland verbotene Sprengkörper explodiert war. In den Wochen danach plagten sie Kopfweh sowie Schmerzen und ein dumpfes Gefühl im linken Ohr. Sie machte eine Cortison-Therapie, die Beschwerden sind inzwischen – ein Jahr später – fast verschwunden. „Aber alle paar Wochen spüre ich auf einmal wieder so ein Stechen im linken oder rechten Ohr, das hatte ich früher nicht“, sagt Sabine J. im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Sollte Z. der Tat überführt werden, hofft die Dauerkartenbesitzerin auf eine angemessene Bestrafung. „So etwas geht einfach nicht, da hört es auf“, sagt Sabine J. „Da waren auch Familien mit kleinen Kindern in unmittelbarer Nähe, wahrscheinlich haben sich viele nachher gar nicht bei der Polizei gemeldet.“
Aber auch so spricht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von einer „Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen“. Das würde einen minderschweren Fall ausschließen, Frank Z. müsste im Falle einer Verurteilung mit einer Haftstrafe ohne Bewährung rechnen.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Hinzu kommt, dass der Neuehrenfelder umfänglich vorbestraft ist, unter anderem angeblich wegen Bedrohung. In allen Fällen bekam er Geldstrafen auferlegt.
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Der Böllerwurf ist auf den Bändern der Videoüberwachung im Stadion in hoher Auflösung zu erkennen. Zwei Frauen, mit denen Z. den Aufnahmen zufolge noch Sekunden, bevor er den Böller durch einen Zaun in den Innenraum fallen ließ, Kontakt hatte, konnte die Polizei indes nicht identifizieren. Dies sei aber auch nicht weiter erforderlich gewesen, weil sie nur als Zeuginnen und nicht als Mittäterinnen in Betracht gekommen wären, heißt es von der Staatsanwaltschaft.