Ein Familienvater muss ins Gefängnis, weil er seinen Geliebten in Köln mit 96 Messerstichen getötet hat. Der Angeklagte hatte von Notwehr gesprochen.
Im Kölner KönigsforstGeliebten mit 96 Messerstichen getötet – Haftstrafe für Familienvater
Für die Tötung seines Kölner Geliebten muss ein Familienvater aus dem Raum Hannover für siebeneinhalb Jahre in Haft. Das entschied am Freitag das Landgericht. „Die höchst problematische Beziehung zwischen Täter und Opfer“ habe die Tat geprägt, so Richterin Sibylle Grassmann. Der Angeklagte hatte seinen Freund mit 96 Messerstichen im Königsforst bei Rath/Heumar getötet.
Verheirateter Familienvater hatte heimliche Affäre mit Kölner
Nachdem er 2014 vor der Terrorgruppierung Islamischer Staat aus seinem Heimatland Irak geflüchtet war, habe der heute 33-jährige Angeklagte sich in Deutschland eine bürgerliche Existenz aufgebaut. Er wurde dreimal Vater und arbeitete bei einem örtlichen Verkehrsunternehmen als Busfahrer. „Allerdings hatte er auch eine homosexuelle Orientierung“, führte die Vorsitzende Richterin aus.
Heimlich habe der Mann sich im Internet mit einem Mann aus Köln verabredet, seine Familie sollte nichts erfahren. Zumal gleichgeschlechtliche Liebe in seinem Kulturkreis geächtet sei. Es kam zu regelmäßigen Treffen in Köln und auch sexuellen Kontakten zu dem späteren Opfer. Der wusste nicht, dass sein Freund verheiratet war. „Er wollte eine feste Beziehung“, so die Richterin.
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Köln: Opfer drohte Freund mit Outing bei Familie
Nachdem das Opfer herausgefunden habe, dass der Angeklagte Frau und Kinder hatte, sei der Ton in der Affäre rauer geworden. In Chatgesprächen mit anfänglichen Liebesbekundungen wurden laut Urteilsbegründung später gegenseitige Beleidigungen ausgetauscht. Klar habe der Kölner auch immer wieder gedroht, seinen Freund bei dessen Familie zu outen.
Nach rund einem Jahr Beziehung sei im November vergangenen Jahres alles eskaliert. Bei einem Spaziergang im Königsforst sei es zum Streit gekommen. Nicht ausschließen wollte es die Richterin, dass das Opfer zunächst den Angeklagten mit einem Messer bedroht hatte. Das hatte dieser in seiner Einlassung im Prozess behauptet. Er habe dem Geliebten die Waffe aber einreißen können.
Kölner Richterin: Kein Tötungsplan, aber auch keine Notwehr
Bei Ausführung der tödlichen Messerstiche „befand er sich nicht mehr in einer Notwehrsituation“, erklärte die Richterin. Nicht feststellbar sei es laut Richterin Grassmann allerdings, dass der Angeklagte bereits mit dem Plan nach Köln gefahren sei, seinen Geliebten zu töten. Das hatte Oberstaatsanwalt Bastian Blaut in seinem Plädoyer behauptet und zehn Jahre Haft gefordert.
Verteidiger Mario Geuenich hatte eine Affekttat gesehen und nicht mehr als fünf Jahre Haft beantragt. Gegen ein affektives Geschehen spreche, so die Richterin, dass der Angeklagte sich nach der Tat völlig ruhig verhalten und sogar Spaziergänger nach dem Weg gefragt hatte. Die Leiche des 30-jährigen Opfers wurde erst einen Monat später entdeckt – gefroren und von Tieren angefressen.