Mit einem „prägnanten Satz“ hat sich der Angeklagte beim Prozess um einer Messerattacke im Wald womöglich selbst belastet.
Im Kölner KönigsforstFamilienvater ersticht Geliebten – erstaunliche Aussage vor Gericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Mario Geuenich beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.
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Ein Familienvater aus der Region Hannover hat beim laufenden Prozess vor dem Landgericht zugegeben, seinen Geliebten aus Köln im Königsforst getötet zu haben. Verteidiger Mario Geuenich sprach in einer für den Mandanten abgegebenen Erklärung aber von einem Notwehr-Szenario. Der Angeklagte meldete sich nun selbst zu Wort – und könnte sich um Kopf und Kragen geredet haben.
Köln: Angeklagter spricht von Notwehrsituation
Das spätere Opfer soll dem Angeklagten, seinem Geliebten, mehrfach gedroht haben, diesen bei seiner Familie zu outen. Vergangenen November besuchte das Paar den Wald bei Rath/Heumar. Der Angeklagte habe die Affäre beenden wollen und das ausgesprochen, so der Angeklagte. Daraufhin habe der Geliebte ein Messer gezogen, ihn mit dem Tod bedroht und am Handgelenk verletzt. Danach sei die Situation völlig eskaliert – und der Angeklagte muss das Messer ergriffen haben.

In diesem Waldstück im Königsforst soll die Tat sich ereignet haben.
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Der Kölner wurde laut Anklage mit 73 Messerstichen getötet. Der Staatsanwalt beschrieb viele Einstiche in Hals und Rücken des Opfers, aber auch im Brustbereich und am Bauch. Ein Spaziergänger fand den Leichnam Wochen später. Der Körper war von der Kälte gefroren und musste in der Gerichtsmedizin zunächst auftauen. Erst dann kam das ganze Ausmaß der Bluttat zum Vorschein.
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Familienvater entdeckte Zuneigung für Männer
Der aus dem Irak stammende Angeklagte berichtete am Dienstag im Landgericht, dass er vor zwei Jahren seine Leidenschaft für Männer entdeckt habe. „Das ist in Deutschland ja auch erlaubt“, sagte der dreifache Vater. Ob denn seine jesidische Religion gleichgeschlechtliche Liebe erlaube, fragte Staatsanwalt Bastian Blaut. „Das weiß ich nicht, ich bin nicht religiös“, antwortete der Angeklagte.
„Wenn das alles so unproblematisch war, warum durfte Ihre Familie dann nichts erfahren?“, fragte Opfer-Anwalt Rüdiger Buhr und stellte die vom Angeklagten geschilderten Drohungen in Frage. Der Angeklagte reagierte darauf wütend und stellte klar, dass seine Ehefrau nichts erfahren sollte. Das gelte unabhängig von der Tatsache, ob man mit einem Mann oder einer Frau eine Affäre eingehe.
Opfer-Anwalt: Prägnanter Satz lasse tief blicken
So aufgebracht fiel in diesem Zusammenhang dann auch dieser Satz des Beschuldigten: „Kein Mensch wird zulassen, dass seine Familie zerstört wird.“ Staatsanwalt Blaut schrieb an dieser Stelle fleißig mit. Opfer-Anwalt Buhr erklärt dazu, dass „dieser prägnante Satz“ tief blicken lasse und somit eben doch der Aspekt des angedrohten Outings zu einer vorsätzlichen Tat geführt haben könnte.
Welchen Beweiswert der Satz hat, muss letztlich das Schwurgericht bewerten. In der Anklageschrift jedenfalls taucht ein konkretes Motiv nicht auf, das zur Tat im Königsforst geführt hätte. Weder von Heimtücke, noch von niederen Beweggründen ist die Rede. Ohne ein solches Mordmotiv lautete der Vorwurf daher auf Totschlag, der viel milder bestraft wird. Der Prozess wird fortgesetzt.