Köln – Es waren verstörende Szenen mitten am Eigelstein. Ein Imbiss-Betreiber steht vor seinem Laden und zeigt mehrfach den Hitlergruß, über Lautsprecherboxen beschallt er die Straße mit dem Deutschlandlied und grölt mit „Deutschland, Deutschland über alles“ unverhohlen den Beginn der verpönten ersten Strophe. Nun musste der 48-Jährige sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Imbiss-Betreiber brüllt am Eigelstein „Heil Hitler“
Ein Video dokumentiert das Geschehen vom 1. Juli vergangenen Jahres. Als eine junge Passantin den Mann gegen 20.40 Uhr anspricht, rechtfertigt er sich mit den Worten: „Ich wurde hier gerade beleidigt, als scheiß Ausländer. Von euch Deutschen.“ Der couragierten Frau brüllt der Angeklagte mit italienischen Wurzeln dann mit ausgestrecktem rechtem Arm noch „Heil Hitler“ hinterher.
Zum anberaumten Prozesstermin in Saal 21 des Kölner Amtsgerichts tauchte der Beschuldigte aber nicht auf. Zuvor hatte sein Verteidiger Günter J. Teworte einen Brief an Richterin Miriam Allhoff verfasst. Der Angeklagte ließ darin verlauten, wie sehr ihm die Aktion leid tue und dass er sich unmöglich benommen habe. Teworte regte eine milde Geldstrafe für seinen Mandanten an.
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Richterin und Staatsanwalt einigten sich daraufhin auf die Verhängung eines sogenannten Strafbefehls, ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten. Hier wurde eine Geldstrafe von 2000 Euro festgesetzt (100 Tagessätze zu je 20 Euro), es kann aber noch Einspruch eingelegt werden. „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant die Strafe akzeptiert“, sagt aber Verteidiger Teworte.
Angeklagter ist mittlerweile nur noch Angestellter
Teworte hatte in dem Schreiben an das Gericht hervorgehoben, dass sein Mandant für seine Taten bereits einen hohen Preis gezahlt habe. So hatten Aktivisten den Imbiss des Mannes aufgesucht, die Fassade mit dem Wort „Nazi“ besprüht, Scheiben eingeworfen und Buttersäure verspritzt. Etwa acht Wochen sei der Laden geschlossen gewesen, die Renovierung habe 3670 Euro gekostet.
Mittlerweile sei der Angeklagte auch nicht mehr der Betreiber der Imbissbude, sondern lediglich Angestellter. Das teilte Verteidiger Teworte dem Amtsgericht ebenfalls schriftlich mit. Offenbar ein notwendiger Schritt, denn dem Vernehmen nach drohte dem damaligen Imbiss-Inhaber nach seinen rechtsradikalen Gesten ohnehin der Entzug der Gaststättenkonzession.