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Neumarkt, Ebertplatz, Breslauer PlatzGericht erlaubt Kölner Polizei Videobeobachtung

Lesezeit 3 Minuten
Leitstelle Polizei

In der Leitstelle der Polizei wird das Videomaterial gesichtet.

Köln – Drei zentrale Plätze in Köln, der Ebertplatz, der Neumarkt und der Breslauer Platz, dürfen auch weiterhin mit polizeilichen Videokameras beobachtet werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster laut Mitteilung vom Donnerstag und lehnte damit die Eilanträge eines Kölners überwiegend ab. Die Videobeobachtung sei „voraussichtlich vom nordrhein-westfälischen Polizeigesetz gedeckt“, hieß es. Polizeipräsident Falk Schnabel sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, er „begrüße die Entscheidung, da die Videobeobachtung als Instrument des polizeilichen Präsenzkonzeptes einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung leistet“.

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Ein Kölner sah sich durch die Kameras in seinem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verletzt und hatte zunächst am Kölner Verwaltungsgericht gefordert, die Überwachung zu verbieten. Im Fall des Breslauer Platzes entschied das Gericht zunächst zugunsten des Klägers, weil die Straftaten dort in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen waren. An den anderen beiden Plätzen sei die Überwachung gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Sowohl der Kläger als auch der Polizeipräsident legten gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht gab nun überwiegend dem Polizeipräsidenten Recht.

„Ich freue mich, dass wir nun die erforderliche Rechtssicherheit haben, um die Videobeobachtung am Breslauer Platz wieder aufnehmen zu können“, sagte Schnabel. Der Beschluss werde nun ausgewertet und dann schnellstmöglich umgesetzt. Wann genau die Kameras wieder angestellt würden, könne er noch nicht sagen. „Ich habe angeordnet, dass die erforderlichen Vorbereitungen unverzüglich getroffen werden.“

Die Gruppe „Kameras stoppen“ kritisierte den Gerichtsentscheid. „Unsere Initiative und der Kläger bleiben bei der Ansicht, dass der Grundrechtseingriff für die täglich zehntausenden Passanten unverhältnismäßig ist und kaum oder keinen Effekt auf die Verhinderung von schwerer Straßenkriminalität hat“, teilte „Kameras stoppen“ mit. Derzeit laufen noch Beschwerden im Hauptsacheverfahren, die sich auf die Beobachtung an den Ringen, dem Wiener Platz und dem Hauptbahnhof beziehen. „Momentan überlegen betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, die Klagen auf den neuen Überwachungsbereich in Kalk auszuweiten“, teilte die Gruppe weiter mit.

Beobachtung während Demonstrationen nicht erlaubt

Grundlage für den Gerichtsentscheid sind aktuelle Kriminalitätszahlen, die die Polizei vorgelegt hatte. An allen drei Orten sind die Zahlen „typischer Delikte der Straßenkriminalität“ wie Drogenhandel oder Körperverletzung seit Jahren um ein Vielfaches höher als im übrigen Stadtgebiet, erklärte das Gericht. In den vergangenen Jahren habe es zwar einen Rückgang gegeben, dieser sei jedoch auf die Corona-Pandemie und die Videoüberwachung selbst zurückzuführen. Nicht erlaubt sei es, die Kameras so aufzustellen, dass unbeabsichtigt auch Wohn- und Geschäftsräume mitgefilmt würden. Dagegen vorgehen könnten jedoch nur diejenigen, die selbst davon betroffen seien.

Bei Versammlungen würden die Kameras ohnehin abgeschaltet. Das Gericht entschied darüber hinaus, dass die Überwachung auch für eine gewisse Zeit vor und nach Versammlungen unterbrochen werden muss. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfasse auch die An- und Abreise von Teilnehmenden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (hol, red)