Köln – Auch in der politischen Sommerpause beschäftigt sich der Stadtrat mit Miet-E-Scootern. In der kommenden Sitzung des Hauptausschusses sind die Roller Thema in Anträgen von SPD und FDP. Die beiden Parteien fordern Einschränkungen im Betrieb der Geräte – in unterschiedlicher Ausprägung.
Die SPD fordert die Stadt auf, den Verleihern neue Auflagen zu machen. E-Scooter sollen demnach in der Innenstadt und den Zentren der Stadtbezirke nur noch auf ausgewiesen Flächen entliehen und abgestellt werden dürfen. Die Stadt müsse zudem „darauf hinwirken, dass der größte Anteil der E-Scooter in Außenbezirke verlagert wird“, fordert die SPD weiter. Dort sollen sie dann frei abgestellt werden, jedoch müssten die Verleihfirmen besser dafür sorgen, dass sie dabei niemanden behindern. Falsch geparkte Roller sollen die Unternehmen innerhalb von vier Stunden entfernen. In der Innenstadt solle die Zahl der Scooter „insgesamt stark begrenzt werden“.
SPD: Nächtliches Fahrverbot
Überdies schlagen die Sozialdemokraten vor, dass die Roller in einer nicht näher definierten „Kernnachtzeit“ nicht mehr entliehen werden dürfen. Die Verwaltung solle zudem von den Verleihern regelmäßig Daten zur Nutzung erhalten und diese auswerten, „um daraus Schlüsse über die Rolle ziehen zu können, die Elektrokleinstfahrzeuge für die Mobilität haben“, heißt es weiter. „Zwei Jahre nach der Einführung muss festgehalten werden, dass insbesondere herumliegende und mitten auf dem Gehweg geparkte E-Scooter ein großes Ärgernis darstellen“, argumentiert die SPD. Falsch abgestellte Roller prägten das Stadtbild negativ, Nutzer würden verbotenerweise Gehwege befahren und sein mit betrunken, in den Rhein geschmissene Fahrzeuge stellten eine Umweltgefährdung dar.
Ein nächtliches Ausleihverbot, wie es die SPD, aber auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker fordern, lehnt die FDP ab. Es dürften „nicht alle Nutzerinnen und Nutzer in „Gruppenhaftung“ genommen werden, nur weil sich einige nicht an die Regeln halten“, sagt FDP-Fraktionschef Ralph Sterck. Stattdessen solle Polizei und Ordnungsamt mehr Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent ahnden. Stadt und Betreiber sollten sich aber „auf eine sinnvolle Begrenzung der einzelnen Flotten einigen, um die Überflutung von Straßen und Plätzen mit E-Scootern zu unterbinden.“
FDP: 50 Meter Mindestabstand zu Gewässern
An einem festen Abstellort sollen höchstens drei der sieben Anbieter jeweils maximal drei ihrer Roller unterbringen dürfen. „Wenn die Abstellorte dann 50 Meter auseinander liegen, sind die entsprechenden Ballungen an einer Stelle weitgehend aufgelöst“, meint Sterck. Zudem sollten Stadt und Verleiher nach einer schnellen Lösung suchen, wie achtlos in den Rhein geworfenen Scooter schnell geborgen werden können. Vor kurzem wurde bekannt, dass offenbar allein unter der Hohenzollernbrücke mehrere Hundert Miet-Roller im Rhein liegen. Die Verleiher haben bereits angekündigt, die Geräte auf eigene Kosten zu bergen, dafür jedoch noch kein genehmigungsfähiges Konzept vorgelegt.
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Die FDP fordert darüber hinaus, dass die Scooter nicht näher als 50 Meter an „Gewässern und nicht befahrbaren Fußgängerzonen“ abgestellt werden dürfen.