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BGH bestätigt „Insulin“-UrteilKölner Maklerin wollte Schwiegervater töten – Kind als Lockvogel benutzt

Lesezeit 4 Minuten
Die verurteilte Maklerin mit ihrem Verteidiger Jüren Graf im Kölner Landgericht.

Die verurteilte Maklerin mit ihrem Verteidiger Jüren Graf im Kölner Landgericht.

Der spektakuläre Kriminalfall um einen vergifteten Arzt aus dem Kölner Westen ist nun rechtskräftig abgeschlossen.

Mit einer Überdosis Insulin wollte eine erfolgreiche Immobilienmaklerin ihren Schwiegervater töten, der angesehene Arzt aus dem Kölner Westen überlebte den Mordversuch nur knapp. Im Oktober 2022 hatte das Landgericht von einem „perfiden Verbrechen“ gesprochen und die Angeklagte, die ihre Unschuld beteuerte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ exklusiv erfuhr, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung nun bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Köln: Schwiegertochter legte beim Prozess kein Geständnis ab

Damit tritt das ein, was Oberstaatsanwalt Bastian Blaut der heute 45-jährigen Kölnerin bereits beim Prozessauftakt prophezeit hatte: Dass sie ihre Kinder ohne ein reuiges Geständnis gar nicht mehr werde aufwachsen sehen. Ein Geständnis erfolgte nicht und das Gericht sah keinen Anlass, ein milderes Urteil auszusprechen. Der kleine Sohn der Verurteilten geht noch in den Kindergarten, die Tochter in die Grundschule. Mit „lebenslänglich“ sitzen Straftäter im Schnitt 19 Jahre im Gefängnis.

Der Kölner Oberstaatsanwalt Bastian Blaut schaut in die Kamera

Der Kölner Oberstaatsanwalt Bastian Blaut hatte die Maklerin vor dem Schwurgericht angeklagt.

„Ich war überzeugt davon, dass unsere Argumente ausreichen, um das Urteil des Landgerichts zu kippen“, sagt Verteidiger Jürgen Graf. Die von der Verteidigung angenommenen Rechtsfehler sah der BGH allerdings nicht, die Revision sei in den zentralen Punkten „offensichtlich unbegründet“. Die Verurteilte verliert damit den Status der Untersuchungsgefangen. Nach dem Vollstreckungsplan Nordrhein-Westfalen wird sie ihre Haftstrafe aber wohl weiterhin in der JVA Ossendorf absitzen.

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Kölnerin spannte kleine Tochter in Mordplan ein

Das Strafverfahren hatte die Abgründe eines Familienlebens in der Kölner „High Society“ offenbart. Seitens des attackierten Arztes „gab es keine Sympathie oder Wertschätzung“ gegenüber der Schwiegertochter, hatte Richter Peter Koerfers in seiner Urteilsbegründung erklärt. Im Gegenteil. Der Senior habe die Linie seiner verstorbenen Ehefrau fortgeführt. Die habe ihre Schwiegertochter regelrecht gehasst und bei deren ersten Schwangerschaft angemerkt, das Kind nicht sehen zu wollen.

Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers sprach das Lebenslänglich-Urteil, das der Bundesgerichtshof nun bestätigt hat.

Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers sprach das Lebenslänglich-Urteil, das der Bundesgerichtshof nun bestätigt hat.

Womöglich aus der jahrelangen Ablehnung des Schwiegervaters heraus entstand ein Mordplan, bei dem die Maklerin nicht davor zurückschreckte, ihre damals fünfjährige Tochter einzuspannen. Richter Koerfers hatte das als „besonders verwerflich“ bezeichnet. Die Maklerin habe die Geschichte erfunden, das Kind wolle gerne den Geburtstag der toten Oma feiern. Der Enkelin zuliebe habe der Senior daher auch die Schwiegertochter in dessen Villa empfangen. Das Mädchen war der Türöffner.

Handynutzung überführte Maklerin des versuchten Mordes

Nun auch nach Überzeugung der obersten Strafrichter hatte die Maklerin ihren Schwiegervater erst mit einem Beruhigungsmittel im Kaffee sediert, ihm dann eine große Dosis an Insulin gespritzt – während die Enkelin zur Ablenkung Kinderserien auf dem Handy schaute. Am Morgen fand die Haushälterin den Senior bewusstlos auf dem Sofa sitzend vor. Mit der Kleidung vom Vortag und einem angebissenen Muffin, den die Schwiegertochter mitgebracht hatte, vor ihm auf dem Teller.

Überführt wurde die Angeklagte laut Urteil durch eine erdrückende Indizienlage. Vor allem ihre Handynutzung wurde der zweifachen Mutter zum Verhängnis. Der Richter sprach von einer „unglaublichen Fülle von brisanten Suchanfragen“ bei Google. Die Recherchen hätten die Tat von der Planung bis zur Ausführung und dem Verhalten danach rekonstruiert. Die Angeklagte hatte nach Dingen wie „Perfekter Mord durch Insulin“ gegoogelt oder „Einstichstellen, die man nicht sieht“. Die Maklerin hatte den Suchverlauf ihres Smartphones zwar gelöscht. Er konnte von den Ermittlern aber wiederhergestellt werden.

Kölner Mediziner verstarb im Dezember vergangenen Jahres

Verteidiger Graf hatte argumentiert, die beim Opfer gemessenen Koffeinwerte passten nicht zum angenommenen zeitlichen Tatablauf. Der Mediziner habe demnach noch morgens Kaffee getrunken. Gehör fand das nicht, auch nicht eine Selbstmordthese. Aber die Mandantin habe ja auch kein Mordmotiv gehabt. Neben der erfahrenen Kränkung stand auch im Raum, diese habe es auf das Anwesen des Schwiegervaters abgesehen. Das sei „kompletter Unsinn“, hatte Anwalt Graf erklärt.

Die Tat im Juli 2020 hatte den damals 80-Jährigen und noch immer praktizierenden Mediziner zum Pflegefall gemacht. Er verstarb im Dezember 2023. „Die Nebenklage bedankt sich bei den Strafverfolgungsbehörden für die Ermittlungsarbeit und der Justiz für das faire Verfahren und die Sachverhaltsaufklärung“, sagt Tobias Westkamp für seinen Mandanten, den in der Schweiz lebenden Sohn des Mediziners. Der zweite Sohn des Opfers hielt bis zuletzt zu seiner Ehefrau – der Täterin.