- Die Insolvenz des Pascha in Köln hat die Diskussion um das coronabedingte Berufsverbot neu entfacht.
- Nun hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot überraschenderweise aufgehoben.
- Kann diese Entscheidung das Pascha in Köln retten?
Köln – Noch Ende voriger Woche hatte das NRW-Gesundheitsministerium betont, eine Lockerung des coronabedingten Prostitutionsverbotes sei derzeit angesichts des Infektionsgeschehens „schwer vorstellbar“. Dieser Überzeugung ist Minister Joachim Stamp (FDP) noch immer, aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster sieht das anders. Es hat geurteilt: Bordellbetreiber und Prostituierte dürfen ihre Dienstleistungen grundsätzlich wieder anbieten – wenn auch unter Auflagen.
Für das „Pascha“, eines der größten Bordelle Europas, das vorige Woche Insolvenz angemeldet hat, hat das Urteil indes keine unmittelbaren Folgen. Geschäftsführer Armin Lobscheid befürwortet den Richterspruch zwar, sieht das insolvente Großbordell aber deshalb nicht vor der Rettung. „Erst muss man das Urteil lesen“, sagte er dem „Express“. Dann müsse ein funktionierendes Hygienekonzept erstellt werden. „1,50 Meter Abstand im Nightclub kann ich nicht umsetzen, dann können nur 40 Leute rein. Also muss man prüfen, ob das Sinn macht und sich rechnet.“
Hier lesen Sie mehr: Was wird aus dem Pascha in Köln?
Nach Schätzungen von Polizei, Stadt und Hilfsorganisationen verdienten vor dem Corona-Lockdown im März mehr als 2000 Menschen in Köln ihren Lebensunterhalt mit Prostitution. Die Beratungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF) hatte seit dem Lockdown stets betont, dass ein generelles Verbot die Prostitution in der Stadt nicht verhindere, sondern sie bloß in den illegalen Bereich verlagere, wo sie kaum zu kontrollieren sei.
Kölner Prostituierte arbeiten trotz Verbot
Ein Sprecher der Stadt Köln bestätigte auf Anfrage, dass der Ordnungsdienst zuletzt wieder vermehrt Verstöße gegen das Verbot festgestellt hatte. So seien zum Beispiel Bordellbetriebe weitergeführt oder es sei in Wohnungen der Prostitution nachgegangen worden. Auch einzelne Fälle von Straßenprostitution habe der Ordnungsdienst in Rodenkirchen, Kalk und der Innenstadt festgestellt. Zuletzt hatten das Gesundheitsamt, der SKF, Ordnungsamt und Polizei ein Hygienekonzept für den betreuten Straßenstrich an der Geestemünder Straße unter Hinzuziehung des Gleichstellungsamtes erarbeitet. Das Konzept könnte nun nach dem OVG-Urteil zum Tragen kommen.
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Gegen das Verbot geklagt hatte der Betreiber eines Kölner Erotik-Massagestudios. Nach Ansicht des OVG seien mildere Beschränkungen als ein pauschales Verbot durch eine neue Corona-Schutzverordnung möglich, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Im Juni hatte das OVG das Nein des Landes zu sexuellen Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung noch abgesegnet. Mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das Gesamtkonzept des Landes sei das Komplettverbot aber heute nicht mehr gerechtfertigt, sagen die Richter jetzt.