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„Ziehen durch alle Instanzen“Klage gegen FC-Ausbau auf Gleueler Wiese eingereicht

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Luftbild der Gleueler Wiese im Grüngürtel

Die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel. Der 1. FC Köln will die Grünfläche mit mehreren Fußballplätzen bebauen.

Köln – Auf das Treffen an der Gleueler Wiese hätte Friedmund Skorzenski lieber verzichtet. Nicht, weil der wolkenbedeckte Himmel, der Regen und die kühle fünf Grad Außentemperatur alles andere als einen angenehmen Aufenthalt versprechen. Sondern weil es bedeute, dass „die Politik und der 1. FC Köln in den vergangenen Jahren die Signale nicht verstanden haben“, sagt Skorzenski, Sprecher der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“.

Nun müsse die Initiative eben ihr letztes Mittel einsetzen, um die Bebauung der Gleueler Wiese mit dem geplanten FC-Leistungszentrum möglicherweise verhindern zu können. „Dieser Brief“, Skorzenski hält ihn von Applaus begleitet mit ausgestrecktem Arm demonstrativ vor sich, „wird in gut einer Stunde in den Briefkasten geworfen, morgen früh kommt er in Münster an.“ Genauer gesagt: beim dortigen Oberverwaltungsgericht (OVG).

Klage gegen FC-Ausbau

Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ mit der Klage in der Hand.

Die Bürgerinitiative reicht damit offiziell Klage gegen den im Juni verabschiedeten Ratsbeschluss ein. Im Detail handelt es sich um eine Normenkontrollklage, durch die nachgewiesen werden soll, dass der Stadtrat – mit der Mehrheit von CDU, SPD und FDP – den FC-Ausbau um drei Kunstrasenplätze und vier Kleinspielfelder im Äußeren Grüngürtel niemals hätte beschließen dürfen.

Entscheidung des Rates rechtskräftig

Ein juristischer Eckpfeiler sei dabei etwa der Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes, der die ausnahmsweise Errichtung von Bauten in Landschaftsschutzgebieten regelt, sagt Rolfjosef Hamacher vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz. Bauten würden hierbei nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen als Ausnahme genehmigt, wobei es eines überwiegend öffentlichen Interesses bedürfe. „Davon kann hier nicht die Rede sein. Es handelt sich um das private Interesse eines gewerblichen Unternehmens“, so Hamacher weiter.

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Zwar ist die Entscheidung des Rates mittlerweile rechtskräftig, da die Stadtverwaltung just am Mittwoch dieser Woche die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan im städtischen Amtsblatt bekanntgemacht hat. Doch hatte die Bürgerinitiative genau darauf gewartet, weil erst damit die Möglichkeit bestand, juristisch gegen die Entscheidung der Politik vorzugehen.

Kölner Initiative bekommt als Kläger Unterstützung

Die Initiative tritt dabei als Einzelkläger auf, Unterstützung erhält sie allerdings unter anderem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, vom Nabu sowie vom Verein Fortis Colonia – mit inhaltlicher Expertise, aber auch finanziell. „Wenn es nötig ist, ziehen wir durch alle Instanzen. Gerne auch bis vor das Bundesverwaltungsgericht“, sagt Skorzenski – erneut begleitet von Applaus.

Es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit Jahre dauern wird. Und damit verbunden auch der Baustopp. „Der FC sollte einlenken und der Stadt diese jahrelangen Streitereien ersparen“, so Sven Lehmann, Grünen-Abgeordneter im Bundestag. Denn zu der Klage komme noch hinzu, dass die potenziellen Bündnispartner im Stadtrat – Grüne, CDU und Volt – die Ausbaupläne mit einem Moratorium stoppen wollen (hier lesen Sie mehr). Das bedeutet, dass es zwar einen genehmigten Bebauungsplan gibt, der FC aber zusätzlich noch einen Pachtvertrag für die Gleueler Wiese benötigt, den das neue Bündnis aktuell nicht abschließen möchte.

„Beller Bogen“ in Marsdorf als mögliche Alternative

Vielmehr solle es gemeinsame Gespräche mit dem Verein über einen alternativen Standort geben – wie etwa den „Beller Bogen“ in Marsdorf. „Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der Kommunalwahl deutlich gemacht, wie sie zu diesem Thema stehen“, so Lehmann. Nicht ohne Grund seien die Grünen zur stärksten Fraktion im Rat gewählt worden.

Der FC selber verweist hingegen auf den städtebaulichen Rahmenvertrag, der auch den erforderlichen Pachtvertrag regele. Dennoch zeigt sich die Initiative „Grüngürtel für Alle“ optimistisch. „Wir haben gute Chancen, Erfolg mit der Klage zu haben“, so Skorzenski. „Und ich hoffe, dass wir uns in dieser Angelegenheit hier nie wieder treffen müssen.“