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Nach Streit in ChorweilerKölner schießt Kontrahenten in den Rücken – mit ganz spezieller Waffe

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Marc Donay beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Marc Donay beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Das Opfer musste notoperiert werden. Der Schütze ist wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Mit einer ungewöhnlichen Waffe hat ein Familienvater einem Kontrahenten in Chorweiler schwere Verletzungen zugefügt. Wegen versuchten Totschlags muss sich der Täter seit Freitag vor dem Kölner Landgericht verantworten, ihm drohen mehrere Jahre Haft. Laut Anklage hatte der 35-Jährige einen sogenannten Schießkugelschreiber aus der Hosentasche gezogen und eingesetzt.

Köln: Schussopfer musste notoperiert werden

Der Vorfall hatte sich am 5. Juli vergangenen Jahres gegen 20.15 Uhr im Bereich einer Apotheke an der Heinrich-Billstein-Straße ereignet. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer geplanten Aussprache zweier Streithähne. Der Angeklagte habe aber unmittelbar mit Pfefferspray gesprüht, woraufhin der leicht getroffene Kontrahent auf einem E-Scooter die Flucht angetreten habe.

Mit einem solchen sogenannten Schießkugelschreiber soll der Angeklagte geschossen haben (Symbolbild).

Mit einem solchen sogenannten Schießkugelschreiber soll der Angeklagte geschossen haben (Symbolbild).

Mit dem kleinen Schießkugelschreiber habe der Beschuldigte dem Kontrahenten dann hinterhergeschossen und einen möglichen Tod billigend in Kauf genommen. Das Projektil traf den Rücken im Bereich des vierten Lendenwirbels, unter anderem Niere und Leber wurden verletzt. „Nur eine Not-Operation konnte das Leben des Geschädigten retten“, so die Staatsanwältin.

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Köln: Schießkugelschreiber geladen in der Hosentasche

Beim Prozessauftakt räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Marc Donay die Schussabgabe ein. Allerdings sei er Tage zuvor von dem Geschädigten angegriffen worden, dieser habe ihm auch einen E-Scooter gestohlen. Am Tattag habe er dem Mann womöglich einen Faustschlag verpassen wollen, doch bei dem Treffen habe der Kontrahent eine Machete gezogen.

Erst danach habe er Pfefferspray eingesetzt und aus dem Zorn heraus die Waffe gezogen. Der „Kugelschreiber“ sei nur mit einer Patrone ausgestattet gewesen, er habe ihn zur Sicherheit geladen in der Hosentasche mit sich geführt. „Mutig“, kommentierte das der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg, immerhin hätte sich die Minipistole ja jederzeit selbständig machen können.

Hengstenberg sagte, dienstlich noch keine Erfahrung mit einer solchen Waffe gemacht zu haben. Er erinnerte aber an den bekannten Fall, der sich vor rund anderthalb Jahren im Landgericht abgespielt hatte. Ein Richter ließ hier mit Platzpatronen einen Schießkugelschreiber testen, es kam zu einem lauten Knall im Gerichtssaal. Das Vorgehen war mit dem Präsidium nicht abgesprochen und sorgte bei der Gerichtsverwaltung für Verstimmung.

Köln: Angeklagter soll auch Hamas-Terror gebilligt haben

Im Zeugenstand widersprach der Geschädigte, der einen Monat im Krankenhaus verbringen musste, danach dem Angeklagten. Er habe diesen zuvor nicht angegriffen und auch keine Machete gezogen. Noch bevor bei dem Treffen, zu dem er nichtsahnend erschienen sei, das erste Wort gesprochen worden sei, habe der Täter das Pfefferspray eingesetzt und schließlich geschossen.

Der Angeklagte soll zudem im Internet den Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 gebilligt haben. Dazu schwieg er zunächst. Einem ähnlichen Vorwurf musste sich am Freitag ein Influencer vor dem Amtsgericht stellen. Dieses Verfahren endete mit einer Verwarnung und einer Geldauflage von 3000 Euro. Der Beschuldigte hatte sich von seinen Aussagen distanziert.