In einem Kölner Kino soll es während einer Kindervorstellung zu einem Eklat gekommen sein. Die Polizei erklärt, wie man in solchen Situationen richtig handelt.
Während „Alles steht Kopf 2“Mann soll Hitlergruß während Kindervorstellung in Kölner Kino gezeigt haben
Als Sebastian K. am 23. Juni die Nachmittagsvorstellung des neuen Pixar-Animationsfilms „Alles steht Kopf 2“ in einem Kölner Kino in der Innenstadt besuchte, traute er kurz vor Vorstellungsbeginn seinen Augen nicht. Ein Besucher zeigte plötzlich den Hitlergruß, vor den Augen von zahlreichen Kindern.
Sebastian K. saß der Vorfall auch „am Abend noch in den Knochen“, wie er im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt. Die Begleiterin des unbekannten Mannes soll den rechten Arm, welcher zu der verbotenen Geste ausgestreckt war, schnell nach unten geschlagen haben. Ein weiterer Sitznachbar soll den Mann ebenfalls zurechtgewiesen haben. Das Kinopersonal sowie die Polizei wurde erstmal nicht über den Vorfall informiert. Erst am Nachmittag schrieb Sebastian K., der einfach nicht über den Vorfall hinweg kam, eine Mail an das Kino.
Hitlergruß im Kölner Kinosaal: „Ein bedauerlicher Einzelfall“
„Ein Kinogast hat sich über unser Feedbacksystem bei uns gemeldet und den Vorfall geschildert“, bestätigt eine Sprecherin des Kölner Kinos auf Nachfrage. „Theaterleitung und Kinomitarbeiter haben von der angeblichen Situation vor Ort nichts mitbekommen. Unser Personal hätte, wäre es Zeuge radikaler und strafbarer Handlungen geworden, eingegriffen, so wie es das auch in anderen Situationen vereinzelt tun muss, wenn sich Besucher nicht benehmen und den Filmgenuss stören“, so die Sprecherin weiter.
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Der nun geschilderte Fall sei laut der Sprecherin des Kölner Kinos „glücklicherweise ein bedauerlicher Einzelfall“. Auch in anderen Lichtspielhäusern in der Stadt seien ihr keine weiteren Fälle bekannt.
Die Tendenz zeigt dennoch, dass es in vielen anderen Bereichen vermehrt zu solchen Fällen kommt. Dies bestätigt ein Sprecher der Polizei Köln auf Nachfrage: „Die Erfassung der Gesamtzahlen solcher Fälle ergibt eine erkennbare Steigerung: Im Vergleichszeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 wurden in Köln circa 80 solcher Straftaten angezeigt, in 2024 bislang etwa 130.“ Wichtig dabei: Zu dem Strafbestand des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ gehören nicht nur rechtsgerichtete Kennzeichen, wie der Hitlergruß, sondern zum Beispiel auch das Zeigen von Symbolen ausländisch extremistischer Organisationen.
Wie reagieren? Polizei und Caritas Köln geben Tipps
Sebastian K. beschäftigte im Nachgang vor allem die Frage, wie man in solchen Situationen richtig handelt – vor allem dann, wenn Kinder anwesend sind.
Darauf hat Lara Nicolaysen, zuständig für Beratung, Vernetzung und Bildungsarbeit im Antidiskriminierungsbüro der Caritas Köln eine Antwort: „An erster Stelle steht bei solchen Fällen: Auf die eigene Sicherheit achten!“ Wenn sich Personen aggressiv verhalten, sollte man laut Nicolaysen lieber Hilfe von Außen dazu holen. Sonst bestehe die Möglichkeit, sich noch selbst in Gefahr zu bringen.
Dies bestätigt auch der Sprecher der Polizei und fügt hinzu: „In solchen Situationen sollte man sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen, um die Polizei über das festgestellte Geschehen und beteiligte Personen zu informieren.“
Zum Umgang mit Kindern in solchen Situationen rät Nicolaysen zum offenen Austausch: „Man kann sie erstmal selbst fragen, was sie gesehen haben und wie sie es einordnen. Danach könnte man erklären, dass es manche Sätze, Gesten, Zeichen gibt, die für etwas Bestimmtes stehen und deshalb gefährlich sind.“ Angst machen sollte man den Kindern dabei allerdings nicht, das Gesehene aber auch nicht kleinreden.
Das Antidiskriminierungsbüro der Caritas Köln setzt sich für ein rassismussensibles Miteinander ein. Hierfür unterstützen sie durch Beratung und Begleitung Menschen, die Diskriminierung und Rassismus erfahren.