Ein neuer Antrag der Verteidigung verzögert den Kölner Mammut-Prozess um Thomas Drach weiter.
Wieder kein PlädoyerNeuer Beweisantrag im Drach-Prozess – Staatsanwältin ist empört
Der Mammut-Prozess um Thomas Drach ist am Dienstag im Landgericht nicht vorangekommen. Der Vorsitzende Richter Jörg Bern hatte bereits dazu angesetzt, die Beweisaufnahme zu schließen und zu den Plädoyers überzugehen, doch abermals grätschten die Verteidiger dazwischen. Anwalt Dirk Kruse stellte einen Beweisantrag, von dem sich Staatsanwältin Anja Heimig äußerst überrascht zeigte.
Anwälte sollen auf eigene Faust ermittelt haben
Kruse wollte die These der Staatsanwaltschaft entkräften, sein Mandant habe sich über einen langjährigen Freund einen später als Fluchtwagen genutzten VW Tiguan besorgt. Der Bekannte hatte zeitweise in einem Haus in München gewohnt und daher Zugriff auf die Schlüssel gehabt. Kurz nach seinem Aufenthalt wurde dort der Volkswagen gestohlen. Die Ermittler sehen darin keinen Zufall.
Erstaunen im Saal löste der Drach-Verteidiger aus, als er in seinem Antrag Zeugenaussagen der Münchner Hausbewohner verlas, die in der Akte nicht vorhanden waren. Kruse behauptete, die Verteidiger von Drachs mutmaßlichen Komplizen Eugen W. seien nach München gereist und hätten auf eigene Faust ermittelt. Die Anwälte seien empfangen worden, hätten auch Fotos angefertigt.
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Köln: Staatsanwältin entsetzt über Ausführungen
Staatsanwältin Heimig echauffierte sich, sagte: „Das sollte ich mal in einem laufenden Verfahren machen – privat zu Zeugen fahren und da herumschnüffeln.“ Das Geschrei auf Seiten der Verteidigung sei da vorprogrammiert. Sie sehe das von Kruse vorgetragene Verhalten der Verteidiger kritisch und bewertete es als einzigartig. Heimig. „So können Zeugen ja manipuliert und verbrannt werden.“
Kruse, ein früherer Richter am Amtsgericht Düsseldorf, will nun die Hausbewohner als Zeugen hören. Dann würde sich der Drach-Prozess weiter verzögern – noch sechs Verhandlungstage, dann wären die 100 erreicht. Richter Bern machte aber nicht den Eindruck, dem Antrag stattgeben zu wollen. Er deutete an, dieser käme zu spät. Womöglich kann dann am Donnerstag tatsächlich plädiert werden.
Beweisantrag könnte Thema in Parallel-Prozess werden
Ebenfalls am Donnerstag geht der Parallel-Prozess gegen den Mitangeklagten Eugen W. weiter. Das Verfahren war abgetrennt worden, nachdem der Niederländer immer wieder mit gesundheitlichen Problemen aufgefallen und es so zu Verzögerungen gekommen war. Das Verfahren tritt auf der Stelle, nachdem sich der verbliebene Verteidiger Sebastian Dobritzsch zuletzt krankgemeldet hatte.
W.s Anwalt Wolfgang Heer hatte der Richter das Pflichtmandat entzogen, nachdem dieser unter anderem mit ständigen Schmähungen aufgefallen war. Heer hätte als Wahlverteidiger weitermachen können, tauchte aber nicht mehr auf. Dobritzsch und Heer hatte Drach-Anwalt Kruse in seinem Beweisantrag als „Ermittler“ benannt. Der Vorgang könnte nun also auch Thema im Prozess gegen Eugen W. werden.