Nach der Ablehnung diverser Beweisanträge hat der Reemtsma-Entführer beim laufenden Prozess in Köln noch ein vermeintliches Ass im Ärmel.
Kölner Richter lehnt Beweisanträge abAnwalt von Thomas Drach wollte Opel-Entwickler als Zeugen
Das Landgericht Köln hat mehrere Beweisanträge von Reemtsma-Entführer Thomas Drach und dessen Verteidiger zurückgewiesen. Damit rückt ein Ende des Mammut-Prozesses um vier Raubüberfälle auf Geldboten immer näher. Der Prozess läuft seit mehr als anderthalb Jahren und wird von dutzenden Polizeibeamten gesichert. Mit Spannung erwartet wird nun nur noch die Vernehmung des mutmaßlichen Drach-Komplizen Eugen W., der bisher geschwiegen hatte.
Kölner Richter will Entwicklungschef von Opel nicht hören
Drach-Anwalt Andreas Kerkhof hatte bei einem vorangegangenen Verhandlungstag beantragt, „den Entwicklungschef der Adam Opel AG als Zeugen zu vernehmen.“ Der sollte bestätigen, dass ein Opel Kombo problemlos mit einer dritten Bremsleuchte nachgerüstet werden könne. Somit könnten keine Rückschlüsse auf ein solches tatrelevantes Auto aus dem mutmaßlichen Umfeld der Beschuldigten geschlossen werden. Der Vorsitzende Richter Jörg Bern benötigte den Zeugen nicht, da er keinen Beweiswert darin sah.
Auch will Bern die Akten zu einem Raubüberfall in Marienburg im Juli 2022 nicht beziehen. Anwalt Kerkhof hatte behauptet, dass es sich hierbei um die wahren Täter im hiesigen Verfahren handeln dürfte. Auch dort sei mit einer Kalaschnikow geschossen und ein Fluchtauto angezündet worden. Für einen Zusammenhang der Fälle „gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte“, erklärte der Richter dazu. Es sei auch naheliegend, dass Überfälle auf Geldtransporter nach einem ähnlichen Muster abliefen.
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Drach hatte auch immer wieder erklärt, dass seitens der Staatsanwaltschaft in der JVA Köln-Ossendorf ein Spitzel auf ihn angesetzt worden sei. Richter Bern wollte dazu keine weiteren Zeugen mehr hören und sprach von bloßen Behauptungen Drachs. Es sei zudem bereits von einem Staatsanwalt erklärt worden, dass der in Kleve wegen Drogendelikten angeklagte Zeuge nach Köln verlegt worden sei, um von einem weiteren Beschuldigten in dessen Verfahren getrennt zu werden.
Kölner Staatsanwältin spricht bei Beweisantrag von Zeitreise
Ins Reich der Märchen konnte die Behauptung des Verteidigers verwiesen werden, die Polizei habe DNA-Spuren von Drach an einem Tatfahrzeug im Fall Ikea Frankfurt angebracht. Und zwar, indem man diese zuvor von einem observierten Ford von Drachs Mutter, das dieser genutzt hatte, entnommen habe. Die Observation begann allerdings weit nach dem Überfall. Die schlagfertige Staatsanwältin Anja Heimig sprach in dem Zusammenhang süffisant von einer möglichen Zeitreise.
Noch nicht beschieden wurde der Antrag, Drachs Mitangeklagten Eugen W. als Zeuge zu vernehmen. Drachs Anwalt hatte behauptet, der Niederländer, gegen den mittlerweile gesondert verhalten wird, wolle Drach in mehreren Punkten entlasten. Am Freitag soll W. in Beisein seiner Verteidiger dazu befragt werden. Der 53-Jährige könnte sich mit einer Zeugenaussage in die Gefahr bringen, sich selbst zu belasten. Daher kann W. auch, wie bisher im laufenden Prozess, einfach schweigen.