Köln – Als Maren K. im September 2019 anfing, in einem Bekleidungsgeschäft in der Schildergasse zu arbeiten, und dort von einem Kunden gefragt wurde, ob sie neu hier sei, konnte sie nicht ahnen, was sich daraus entwickeln würde: ein Fall von Stalking. Nun erschien sie im Amtsgericht zum Prozess gegen Rentner Andreas G. (66, alle Namen geändert), der ihr das Leben zur Hölle gemacht hatte.
Die 43-Jährige erzählte zunächst gefasst, was passiert war. Doch als sie erwähnte, die Nachstellungen hätten sie so belastet, dass sie manchmal Heulkrämpfe bekommen und an Kopfschmerzen gelitten habe, kamen ihr die Tränen. Da rief der Angeklagte dazwischen: „Lassen Sie die Frau in Ruhe“, sagte er und bekräftigte: „Ich bin schuldig.“ Zwar habe die 43-Jährige bei ihrer Aussage „in vielen Sachen gelogen“, doch er nehme alles auf sich.
„Schildergasse seit Jahrzehnten mein Revier“
Die Bereitschaft, „Schuld auf sich zu nehmen“, komme nicht einem Geständnis gleich, belehrte ihn die Staatsanwältin. Ohnehin hatte er sich zuvor wiederholt so geäußert, dass Zweifel an seiner Einsicht in das Unrecht aufkamen, unter anderem mit den Worten, die Schildergasse sei seit Jahrzehnten sein „Revier“.
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Der Anklage zufolge suchte G. nach dem ersten Kontakt nahezu täglich die Filiale des Herrenausstatters auf und setzte sich in die Lobby, um Maren K. zu sehen; dann fing er an, sie auch durchs Schaufenster zu beobachten. Sie hatte ihm klar gemacht, dass sie nichts von ihm wollte, und vorgeschützt, sie sei verheiratet und habe Kinder. Schließlich ließ sich in einen hinteren Bereich des Ladens versetzen.
An Neumarkt gestalkt
Doch sie wurde den Stalker nicht los, auch nicht durch den ersten Corona-Lockdown. Die Intensität der Nachstellung steigerte sich sogar. Im Juni 2020 bekam G. ein Hausverbot. Treffen die Vorwürfe zu, lauerte er ihr in der Folgezeit in der Nähe des Geschäfts auf, behelligte sie in der U-Bahn-Station Neumarkt und im Hauptbahnhof, von wo sie nach Hause fuhr. In der Anklage ist zu lesen, ihre Verfassung habe sich zunehmend verschlechtert; von Schlafstörungen, Angstzuständen und „pathologischem Bluthochdruck“ die Rede. Außerdem hatte Maren K. Sorge, ihre Stelle zu verlieren.
Nachdem der Rentner wieder laut geworden war und polternd sein Unverständnis dafür geäußert hatte, wegen „so einer Lappalie“ vor Gericht zu sitzen, entschied die Amtsrichterin, die Verhandlung zu vertagen und ein psychiatrisches Gutachten einzuholen.