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„Unentschuldbare Verfehlung im Amt“Schwere Vorwürfe gegen Kölner Kardinal Woelki

Lesezeit 2 Minuten

Kardinal Rainer Woelki

Köln – Im Skandal um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche stehen schwere Vorwürfe gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, im Raum. Er soll als Erzbischof kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2014 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet haben. Betroffen von den Vorwürfen ist auch Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner.Lesen Sie hier: Die Hintergründe zu den Vorwürfen gegen Kardinal Woelki

Woelki soll im Jahr 2015 nach Sichtung von Personalunterlagen verfügt haben, dass den einschlägigen Missbrauchsvorwürfen gegen den 1929 geborenen Pfarrer Johannes O. nicht weiter nachgegangen, keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und der Fall nicht an den Apostolischen Stuhl in Rom gemeldet wurde. Ein solches Agieren von Bischöfen wäre eine kanonische Straftat mit Sanktionen im Höchstfall bis zur Amtsenthebung.

Woelki wusste von Vorwürfen bereits 2011

Das Erzbistum erklärte auf Anfrage, Woelki habe versucht, den konkreten Tatvorwurf recherchieren zu lassen. Der „sehr verschlechterte Gesundheitszustand“ von Pfarrer O. sowie die Entscheidung des Opfers, nicht an der Aufklärung mitwirken und sich keiner Konfrontation mit dem Beschuldigten aussetzen zu wollen, hätten die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung unmöglich gemacht. Der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth betonte dazu, das Kirchenrecht biete keinen solchen Ermessensspielraum.

Woelki kannte den 2017 in Düsseldorf gestorbenen O. seit seiner Ausbildungszeit zum Priester. Von den Vorwürfen gegen O. erfuhr er nach Bistumsangaben in „allgemeiner“ Form bereits 2011 als für Düsseldorf zuständiger Weihbischof.

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Woelkis Amtsvorgänger Kardinal Meisner unterließ schon damals Schritte, die das Kirchenrecht und die bischöflichen Leitlinien zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs vorschreiben. Das Bistum erklärte dazu, der Gesundheitszustand von Pfarrer O. sowie der Wunsch des Opfers hätten eine Konfrontation O.s mit den Vorwürfen verhindert.

Junge im Kindergartenalter missbraucht

Die Tat selbst datiert in die späten 1970er Jahre. Das Opfer war ein Junge im Kindergartenalter. Nach Anzeige des Falls schweren sexuellen Missbrauchs durch das Opfer im Jahr 2010 zahlte das Erzbistum ihm 2011 eine Summe von 15 000 Euro – das Dreifache der damals üblichen 5000 Euro. Dies zeigt, dass die zuständigen Stellen den Fall als besonders schwer ansahen.

Der Kirchenrechtsprofessor Anuth erklärte, generell sei jede Vertuschung eines Missbrauchsfalls durch den Ortsbischof seit Juni 2019 in Rom meldepflichtig und müsse in einem eigenen kirchlichen Ermittlungsverfahren untersucht werden. Anuths Kollege Thomas Schüller von der Universität Münster sagte, so wie das Erzbistum selbst die Abläufe und Entscheidungen Woelkis darstelle, habe es sich um eine „unentschuldbare Verfehlung im Amt“ gehandelt.