Jochen Ott will für die Menschen transparent sein, doch eine Firmenbeteiligung gab er nicht an. Transparency International kritisiert das.
Kölner SPD-PolitikerWarum nannte Jochen Ott seine Firmenbeteiligung nicht?
Der SPD-Fraktionschef im Düsseldorfer Landtag, Jochen Ott, hat sich am Dienstag gegen Vorwürfe mangelnder Transparenz bei seinen Nebeneinkünften und Firmenbeteiligungen verteidigt. Der Kölner Politiker sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Die bereits seit einem Jahr immer wieder anonym erhobenen Vorwürfe sind haltlos. Ich habe die Verhaltensregeln, zu denen ich nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet bin, stets eingehalten und transparent über meine Einkünfte und Tätigkeiten informiert.“
Doch Karin Holloch, Leiterin der NRW-Gruppe von Transparency International, sagte dieser Zeitung: „Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich maximale Transparenz. Politiker können auch freiwillig mehr angeben als sie laut dem Abgeordnetengesetz müssen.“
Ott hielt 5,5 Prozent der Firmenanteile
Es geht im konkreten Fall um Otts Beteiligung an der sogenannten Regionalentwicklungsgesellschaft mbH (REG) mit Sitz in Köln. Laut Handelsregister hielt er von September 2020 bis März 2023 insgesamt 5,5 Prozent der Anteile der neu gegründeten Firma. Die 5,5 Prozent von Ott gehaltenen Anteile hatten gemessen am Gründungskapital des Unternehmens einen Wert von 1650 Euro. Und eben jene REG hielt 80 Prozent an der BauData Projektentwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH.
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Laut Internetseite kümmerten sich die Firmen beispielsweise bei den Kölner Neubaugebieten Rondorf-Nordwest oder dem Waldbadviertel um die Bürgerbeteiligung oder den Dialog mit der Politik. Der Zweck der Unternehmen ist also im weitesten Sinne der Wohnungsbau, unter anderem wie im Waldbadviertel der GAG.
Ott nennt Beraterjob, aber nicht seine Beteiligung
Es ist ein Thema, das Ott als langjährigem Aufsichtsratsmitglied des größtenteils städtischem Unternehmen bekannt ist, 2021 schied er nach 17 Jahren aus dem Gremium aus. Aber warum hat er die 5,5-Prozent-Beteiligung nicht auf seinen Internetseiten veröffentlicht?
Dort fand sich in der Vergangenheit lediglich der Hinweis: „BauData GmbH, Köln; Beratung der Geschäftsführung (Schwerpunkt) (ab 01.03.2020 bis 31.03.2021).“ Den Beratervertrag nannte er also, die Beteiligung aber nicht. Holloch sagte dazu: „Das wirft schon die Frage auf, warum er diese Beratung nennt, aber nicht die Beteiligung, auch wenn sie klein ist.“ Ende März dieses Jahres hat Ott seine Anteile abgestoßen, Ende Mai wählte die Fraktion ihn dann zu ihrem Vorsitzenden.
Abgeordnetengesetz regelt, was verpflichtend ist
Laut des Abgeordnetengesetzes NRW sind „solche Tätigkeiten und Entgelte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen“. Allerdings gibt es Einschränkungen: Demnach sind Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften nur anzuzeigen, wenn sie „wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen begründen“ – das dürfte bei 5,5 Prozent laut Holloch eher nicht der Fall sein.
Und: „Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge betragen.“ Das dürfte bei monatlichen Bezügen von 10.368,25 Euro ebenfalls vermutlich nicht der Fall sein.
Allerdings ist das Abgeordnetengesetz das eine, das andere ist Otts Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger. Auf seiner Internetseite schreibt Ott: „Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, zu wissen, welches Einkommen Ihr Abgeordneter hat und welchen Nebentätigkeiten er nachgeht. Nicht aus Selbstzweck, sondern um mögliche Interessenkonflikte – die sich daraus für die politische Willensbildung als Abgeordneter ergeben – erkennen und beurteilen zu können.“