Köln – Hat sich der Reemtsma-Entführer Thomas Drach in der JVA Ossendorf („Klingelpütz“) womöglich verplappert? Drach soll einem Mithäftling gegenüber drei ihm zur Last gelegte Raubüberfälle auf Geldtransporter eingeräumt haben. Das wurde am Montag beim Prozess im Landgericht bekannt. Insgesamt werden Drach vier Raubtaten in Köln, Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn vorgeworfen.
Köln: Mithäftling soll als Zeuge vernommen werden
Die Informationen gehen aus einem Antrag des Verteidigers von Drachs Mitangeklagtem hervor. Mit dem Antrag will der Verteidiger unter anderem erreichen, dass der Mitgefangene nicht wie vom Gericht beabsichtigt bereits am kommenden Montag als Zeuge vernommen wird, womöglich bedarf es mehr Vorbereitungszeit. Der Mithäftling gilt somit als ein neuer Hauptbelastungszeuge.
Aus der Begründung des Antrags ging hervor, dass der Belastungszeuge und Drach sich als Untersuchungshäftlinge im Ossendorfer Gefängnis – hier sitzt Drach seit Mai 2021 ein – bei einer Freizeitaktivität kennengelernt und unterhalten haben sollen. In besagtem Gespräch sollen beide Männer auch Angaben zu ihren kriminellen Erfahrungen gemacht haben.
Drach soll Vorwürfe im Gefängnis zugegeben haben
Im weiteren Gespräch soll Drach gegenüber dem Mitinsassen gesagt haben, die gegen ihn aktuell erhobenen Vorwürfe seien „bis auf einen zutreffend“, wie es in dem Antrag hieß. Neben besonders schweren Raubes wirft die Kölner Staatsanwaltschaft Drach auch versuchten Mord vor, weil dieser mit einer Maschinenpistole auf zwei Geldboten geschossen und sie schwer verletzt haben soll.
Die neue Entwicklung ist auch deshalb spektakulär, als die Verteidiger von Thomas Drach im Vorfeld des Prozesses von der Unschuld ihres Mandanten gesprochen und einen Freispruch als Ziel ausgegeben haben. Drach selbst schweigt. Ob der Zeuge glaubhaft ist oder nicht, muss am Ende der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern mit seiner Schwurgerichtskammer entscheiden.
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Thomas Drach hatte 1996 den Erben eines Hamburger Tabakkonzerns entführt und erst gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war der heute 62-Jährige zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund seiner hochkriminellen Vorgeschichte droht Drach vor dem Kölner Landgericht auch Sicherungsverwahrung. Wann das Urteil fällt, steht noch nicht fest. (hpu, dpa)