Köln – Die Wetteraussichten für das lange Pfingstwochenende sehen vielversprechend aus. Proportional zu den Temperaturen steigt bei vielen Kölnerinnen und Kölnern auch die Lust aufs Grillen. Da in der Stadt aber weitaus nicht jeder über einen Balkon oder gar einen Garten verfügt, wird gern auf den Park ausgewichen. Auf den meisten Kölner Grünflächen ist das erlaubt – wenn auch unter Bedingungen. Werden die verletzt, drohen empfindliche Bußgelder.
Einweggrills sind nicht erlaubt
Allgemein ist das Grillen in Kölns Parks kein Problem, solange „weder andere Personen noch die Umwelt beeinträchtigt werden“, heißt es von der Stadt. Das wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn Einweggrills benutzt werden – mit ihnen kann nämlich nicht genug Abstand zum Boden gehalten werden. Damit sind Einweggrills also grundsätzlich in Kölner Grünanlagen verboten. Mit ihnen wird nicht nur die Wiese, sondern auch der Lebensraum für viele Tiere zerstört. Auch zu Bäumen muss genügend Abstand eingehalten werden. Sollte uns ein trockener Sommer erwarten, ist die Brandgefahr deutlich erhöht.
Werden diese Sicherheitsvorkehrungen verletzt, kann es also sein, dass Kölnerinnen und Kölner selbst an eigentlich Grill-freundlichen Orten Besuch vom Ordnungsamt bekommen. Im Volksgarten wurden jüngst gleich mehrere Gruppen, sichtlich überrascht, zur Kasse gebeten. „Insbesondere an Wochenenden und bei sommerlichem Wetter kontrolliert das städtische Ordnungsamt im gesamten Stadtgebiet gezielt auch Grünflächen“, sagt ein Sprecher der Stadt Köln. „Da es im Volksgarten häufig Beschwerden gibt, wird er häufig kontrolliert.“
„Ich habe Verständnis für alle, die bei sommerlichem Wetter gerne im Grünen picknicken oder grillen möchten“, sagt Wolfgang Büscher, Leiter des Ordnungsamts. „Bitte aber nur dort, wo es erlaubt ist und ohne Müll zu hinterlassen oder die Grasnarbe zu verletzen.“
Aus einem entspannten Tag im Park kann dann schnell ein teures Vergnügen werden. Besonders an den Orten, an denen das Grillen grundsätzlich untersagt ist. Neben Naturschutzgebieten, Spielplätzen und Hundefreilaufflächen sind das in Köln:
der Rheinpark und Rheingarten
der Botanische und Forstbotanische Garten
Finkens Garten
der Stadtgarten
in Vogelschauen und Wildparks und im Lindenthaler Tierpark
im Wald und am Waldrand
Ordnungsamt kontrolliert verstärkt
Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von 55 Euro. Wird das nicht gezahlt, wird daraus ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro plus die Bearbeitungsgebühr, zusammen 83,50 Euro. Auch wer Müll liegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im Sommer patrouillieren daher extra die „Grill-Scouts“ der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Am Wochenende und an Feiertagen verteilen die Scouts an beliebten Kölner Grünflächen wie dem Aachener Weiher oder den Uniwiesen Müllsäcke und erklären, in welchen Behältern die Asche entsorgt werden kann.
Auch Manfred Kaune, Leiter des Kölner Grünflächenamts, appelliert an die Kölnerinnen und Kölner, hinter sich aufräumen: „Ich finde es toll, dass unsere Grünflächen so intensiv zum Spielen, Liegen, Sport treiben und auch Grillen genutzt werden, aber bitte haltet sie auch sauber – echte Fans der Kölner Grünflächen grillen, ohne Spuren zu hinterlassen.“
Explizit ausgewiesene Grillplätze gibt es außerdem im Stadtwald, in Rodenkirchen in Höhe des Campingplatzes, in Porz auf der südlichen Groov, am Poller Damm und im Jugendpark. Hier ist allerdings eine Anmeldung erforderlich.