Ein Gefangener der JVA Köln soll bald im aktuellen Mordprozess vernommen werden.
Rocker-Hinrichtung in Kölner ParkZellengenosse aus der JVA Ossendorf entlastet mutmaßlichen Auftraggeber
War es ein eiskalter Auftragsmord, der vergangenen Mai im Mülheimer Böcking-Park ausgeführt wurde oder doch eine aus dem Ruder gelaufene Abreibung? Diese Frage war am Freitag das Thema im laufenden Strafprozess um einen mit Kopfschuss getöteten ehemaligen „Hells Angels“-Rocker. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein ehemaliger Mitgefangener des Angeklagten in der JVA Köln.
Köln: Zellengenosse spricht von geplanter Abreibung
Der Zellengenosse soll sich bei JVA-Verantwortlichen gemeldet und gesagt haben, er könne etwas zu dem Mordverfahren mitteilen. Der Angeklagte habe ihm bestätigt, dass es einen Auftrag gegeben habe. Aber explizit nicht, dass jemand getötet werden sollte. „Die sollten den ein bisschen mit der Faust bearbeiten, nicht erschießen“, so habe sich der Beschuldigte im Gefängnis geäußert.
Einer der mutmaßlichen Schützen soll laut den Aussagen des Gefangenen aber auch dafür bekannt gewesen sein, eine Pistole bei sich zu tragen und „eine kurze Zündschnur“ zu haben. War tatsächlich nur eine Abreibung geplant, dann hätte der Angeklagte sich womöglich nur der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht. Und darauf droht keine lebenslange Haftstrafe.
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Kölner Staatsanwaltschaft sieht Anstiftung zum Mord
Der Zeuge aus der JVA will sich zudem am Tattag in der Nähe des Geschehens in Mülheim aufgehalten und beobachtet haben, wie die mutmaßlichen Schützen die Tatwaffe im Rhein versenkt hätten. Der Vorsitzende Richter bezeichnete es als erstaunlichen Zufall, dass der in anderer Sache verhaftete Mann dann im Gefängnis ausgerechnet zum Angeklagten in die Zelle verlegt worden sei.
Der Gefangene soll demnächst als Zeuge im Gerichtssaal vernommen werden. Dann soll geklärt werden, unter welchen Umständen genau seine Aussage gegenüber den JVA-Mitarbeitern und den Ermittlern zustande gekommen ist. Als glaubhaft hatte die Staatsanwaltschaft die mögliche alternative Tatbegehung im Vorfeld nicht gesehen, die Anklage lautete auf Anstiftung zum Mord.
Köln: Mutmaßliche Mörder in die Türkei geflohen
Eine Ermittlungsführerin der Polizei berichtete, dass der mutmaßliche Auftraggeber und einer der potenziellen Schützen unmittelbar vor und nach dem Mord im Park telefonischen Kontakt hatten. Das hätte die Auswertung von Verbindungsdaten ergeben. Auch in Rockerkreisen war bereits im Vorfeld eine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Todesopfer erwähnt worden.
Direkt nach dem Mord hatten sich die mutmaßlichen Schützen laut Polizei zum Flughafen Köln/Bonn begeben. Sie sollen ein Flugzeug nach Athen bestiegen haben, aber nicht unter ihren echten Personalien. Danach ging es weiter nach Istanbul. Bis heute sollen sie sich in der Türkei aufhalten. Erst einige Zeit später wurde der mutmaßliche Auftraggeber verhaftet. Der Prozess wird fortgesetzt.