Klägerin und Beklagter zeigen sich beim Auftakt des Zivilprozesses nicht kompromissbereit.
Klage einer AnwohnerinProzess gegen Grillrestaurant im Kölner Eigelstein gestartet

Holzkohlegrill in einem Restaurant auf der Weidengasse
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Die Anwohner des Eigelstein-Viertels, die seit Jahren eine starke Rauch- und Geruchsbelästigung durch fünf in der Weidengasse ansässige Grillrestaurant-Betriebe beklagen, wussten am Donnerstag zunächst nicht so recht, was sie von diesem Auftakt in dem von ihnen angestrengten Zivilprozess vor dem Kölner Landgericht halten sollten.
Exemplarisch für die im „Bürgerverein Kölner Eigelstein“ organisierte Gruppe geht eine Klägerin gegen einen Restaurantbetreiber vor. Die Rauchbelastung von dessen Holzkohlegrill sei unzumutbar, der Betrieb müsse eingestellt werden, so Vorwurf und Forderung. „Wir sind einen Schritt weiter“, befand Rechtsanwalt Wolfram Sedlak nach dem Prozessauftakt. Eine Klärung des Streits ist allerdings noch lange nicht in Sicht.
Geruchsbelastung wurde zweimal durch einen Gutachter untersucht
Als nächstes soll nun Gutachter Matthias Rau angehört werden. Dieser Termin werde voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres stattfinden, teilte der Richter mit. Rau hatte die Geruchsbelastung durch die Holzkohlegrills aller fünf Restaurants zweimal im Auftrag der Stadt untersucht, zunächst 2021, und dann – nach dem freiwilligen Einbau von Filteranlagen durch die Betreiber – noch einmal im Frühjahr 2024.
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Da auch bei dieser zweiten Untersuchung die Geruchsbelastung durch jeden einzelnen der betroffenen Betriebe noch zu hoch gewesen sei, stellte die Stadt Köln den Restaurantbesitzern eine Stilllegungsverordnung mit einer Frist von zwölf Wochen zu. Daraufhin verklagte einer der Betreiber die Stadt. Am Verwaltungsgericht gibt es bislang weder im Hauptverfahren noch im Eilverfahren gegen die Stilllegung eine Entscheidung.
Klägerin zeigt sich enttäuscht von der Stadt
Den betroffenen Anwohnern vom Eigelstein dauert das alles zu lange. „Ich bin fassungslos, wie die Stadt das aussitzt, das ist sehr enttäuschend“, sagte die Klägerin. Der Streit schwelt nach Angaben des Bürgervereins seit 2017. Und man ließ sich am Donnerstag auch von einer durch Richter Winkens ausgesprochenen Warnung, dass die Prozesskosten für den Verlierer sehr hoch werden könnten, nicht von einer Fortsetzung abhalten.
Der Beklagte und seine Anwältin Stefanie Beyer ignorierten den Vorschlag, das Geld doch lieber in eine Verbesserung der Filteranlage zu stecken. Und die Klägerseite ließ sich nicht darauf ein, zunächst die Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht abzuwarten. Rechtsanwalt Sedlak bezeichnete beide Verfahren als „Bausteine, die ineinandergreifen“.
Der Zivilprozess dürfte aber eine schwierige Angelegenheit werden. Da die Stadt das vollständige Gutachten aus Datenschutzgründen nicht herausgibt, müsse nun zunächst festgestellt werden, ob die Rauch- und Geruchsbelästigung, die die Klägerin auf seiner Dachterrasse und bei offenen Fenstern in der Wohnung wahrnimmt, tatsächlich vom Grill des Beklagten stammen.
Wenn dem so ist, müsse noch festgestellt werden, ob Rauch und Gerüche in einem Viertel, das kein reines Wohnviertel sei, sondern in dem es eben auch Restaurants und Geschäfte gebe, zumutbar ist oder nicht. „Da muss eine Interessenabwägung erfolgen“, sagte der Richter.