Die Inhaber von fünf Restaurants am Eigelstein dürfen ihre Holzkohlegrills weiter betreiben, müssen aber ihre Filteranlagen aufrüsten.
Verwaltungsgericht KölnVergleich im Streit um Holzkohlegrills in der Weidengasse

Auf einem Holzkohlegrill werden Fleischspieße gegart.
Copyright: Michael Bause
Ein Teil der Rechtsstreitigkeiten rund um die Geruchsbelästigung durch die Holzkohlegrills von fünf Restaurants in der Weidengasse am Eigelstein wurde beigelegt: Die Stadt Köln und die Betreiber einigten sich auf einen Vergleich, das gab am Montag das Verwaltungsgericht Köln bekannt. Danach dürfen in den Restaurants weiterhin auf traditionelle Art Speisen auf den Holzkohlegrills zubereitet werden, allerdings müssen die Besitzer ihre Filteranlagen aufrüsten und bis Ende April 2025 die Geruchsemissionen nachweislich um mindestens 90 Prozent vermindern.
Der Konflikt schwelt seit Jahren, immer wieder beschweren sich Anwohner über eine unerträgliche Geruchsbelastung durch den Holzkohlequalm. 2021 hatte ein Gutachten ergeben, dass diese über den zulässigen Werten lag. Daraufhin bauten die Restaurantbetreiber freiwillig Filteranlagen ein.
Betriebsuntersagungen waren unverhältnismäßig
Doch die betroffenen Anwohner nahmen keine deutliche Verbesserung wahr und beschwerten sich weiter. Ein neuerliches, von der Stadt Köln im Frühsommer 2023 in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass die installierten Filter nicht ausreichend sind. Per Ordnungsverfügungen forderte die Stadt die Restaurantbetreiber schließlich zur Stilllegung der Holzkohlegrills auf.
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Gegen diese Betriebsuntersagung erhoben die fünf Restaurantbetreiber Klage beim Verwaltungsgericht Köln. „Nach einem nicht öffentlichen Erörterungstermin am 15. November 2024 wurden die Verfahren nunmehr durch Vergleich beendet“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts von Montag. Die Betriebsuntersagungen seien unverhältnismäßig gewesen. Das begründet das Verwaltungsgericht so: „Da von den Grillgerüchen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht, ist erforderlich, aber auch ausreichend, die Geruchsemissionen auf das technisch Mögliche zu reduzieren.“
Vor dem Kölner Landgericht läuft in der Sache noch ein Zivilprozess. Exemplarisch für die im Bürgerverein Kölner Eigelstein organisierten Anwohner geht eine Klägerin gegen einen Restaurantbetreiber vor. Die Rauchbelastung von dessen Holzkohlegrill sei unzumutbar, der Betrieb müsse eingestellt werden, so Vorwurf und Forderung. Nach dem Prozessauftakt Anfang Oktober soll nun, voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres, der Geruchsgutachter gehört werden.