Die neue Stadtordnung soll Konflikte mit Flaggenmalern auf der Domplatte angehen: Wo in Köln Straßenmalerei und -musik künftig verboten sein soll.
Neue StadtordnungStadt will Flaggenmaler von Domplatte drängen – Farbe gelangt in den Dom
Straßenkünstler sollen vor dem Dom nicht mehr malen dürfen. Die neue Stadtordnung sieht eine „Schutzzone“ für den Bahnhofsvorplatz und der Domplatte vor dem Hauptportal vor. Die Stadt geht damit Konflikte mit Flaggenmalern an. Nach Erkenntnissen der Stadt haben die „Gruppen organisierter Pflastermaler“, die nicht mehr Kunstwerke, sondern Länderflaggen malen, in den vergangenen Jahren die „traditionellen Straßenkünstler“ verdrängt und das „Revier“ am Dom in Anspruch genommen.
Dompropst Guido Assmann sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wir begrüßen es, wenn das unmittelbare Umfeld unserem Dom als Gotteshaus und Weltkulturerbe Rechnung trägt.“ Und er berichtet, dass manche Touristinnen und Touristen die Straßenfarbe in den Dom hinein trügen – eine Reinigung sei aufwändig und mühsam, weil die Straßenkreide von vielen Malern mit Cola vermischt werde, um die Haltbarkeit der Farbe zu erhöhen. Assmann sagte: „Die Flaggenkreise am Dom sind aus dem guten Gedanken eines friedlichen Miteinanders aller Nationen heraus entstanden.“ Aber inzwischen berichteten die Domschweizer von „aggressiven Diskussionen“ der Maler untereinander und mit Dombesuchern.
Neue Stadtordnung verbietet Straßenmalerei im Allgemeinen um den Dom – Ausnahme Roncalliplatz
Die „Schutzzone“ gegen Straßenmalerei ist Teil einer Neufassung der Kölner Stadtordnung. Ursprünglich wollte Stadtdirektorin Andrea Blome sie im Mai, noch vor der Europameisterschaft, einführen. Der ersten Version nach sollte die Straßenmalerei auch auf dem Roncalliplatz und bis zum Beginn der Hohenzollernbrücke, dem Kurt-Rossa-Platz, hinter dem Museum Ludwig verboten werden.
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Manfred Richter, ordnungspolitischer Sprecher der Grünen, der stärksten Fraktion im Rat, sagte: „Das ging uns zu weit.“ Auf dem Roncalliplatz (in der Grafik in der rechtwinkligen Ecke der blauen Zone ausgespart) sollen die Straßenkünstler jetzt weiter malen dürfen. So sieht der im Sommer hinter den Kulissen gefundene Kompromiss aus, dem der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 14. November voraussichtlich zustimmt.
Bis zu sieben Flaggenmaler sind laut Stadt täglich auf der Domplatte anzutreffen. Demnach malen sie in Kreisen von bis zu neun Metern im Durchmesser – das sind 64 Quadratmeter pro Maler. Ihr Vorgehen: Die Maler animieren Passanten, Geld auf die Flagge ihres Heimatlandes zu legen und verdienen damit ihr Geld. Dabei stehe nicht mehr die Straßenkunst im Vordergrund, sondern das Sammeln von Spenden, so die Stadt. Angesprochen auf das geplante Verbot, wollten sich am Mittwoch zwei am Dom angesprochene Maler nicht äußern.
Flaggenmaler sorgen für zahlreiche Konflikte vor dem Kölner Dom
Zu Konflikten kommt es regelmäßig, wenn Passanten auf die bemalten Flächen treten. Auch die Revierkämpfe wurden schon mit Gewalt ausgetragen, es kam bereits zu Strafanzeigen. Einige Flaggenmaler sollen laut Stadt zudem Reinigungskräfte der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) bedroht und den Bereich vor dem Dom blockiert haben. Die Mitarbeiter der AWB reinigen in der Regel um sechs Uhr morgens die Plätze. Und wie die Domschweizer berichten auch die AWB von Schwierigkeiten, die wasserunlöslichen Farben abzuwaschen: „Eine Komplettreinigung mit Hochdruckgeräten und Heißwassereinsatz würde zu enormem Mehraufwand und Mehrbelastung der Domplatte führen.“
Ein weiterer Grund für die Einschränkung sei, dass der Platz vor dem Bahnhof und dem Hauptportal des Doms so stark frequentiert ist. Versperren die Flaggenmaler ihn auf großer Fläche, führe das zu Engpässen.
Stadt schränkt auch Straßenmusik in der Altstadt ein
Die neue Stadtordnung enthält auch eine deutlich größere „Schutzzone“ gegen Straßenmusik. Innerhalb derer ist Straßenmusik, -Schauspiel und andere Kunst verboten. Sie reicht vom Bahnhofsvorplatz und dem Kurt-Rossa-Platz bis zum Heumarkt und schließt die Hohe Straße ein. Sie hört kurz vor dem Rheingarten auf – dort dürfen Straßenmusiker weiter auftreten.
Innerhalb der Altstadt gibt es eine Ausnahme als zulässige Spielstätten: In der Straße „In der Höhle“ zwischen Hohestraße und Marspfortengasse dürfen Straßenmusiker weiterhin auftreten. Um den Dom galt so eine Zone schon seit 2020, nachdem es am Wallrafplatz zu zahlreichen Beschwerden gekommen war. Der Grund ist, dass die tägliche Musik zu laut für Anwohnende sei und die Straßenauftritte für Engstellen sorgten.