Köln – Als Cem D. (25) im September 2018 mittags mit dem Fahrrad am Neumarkt in die Richmodstraße entgegen der Fahrbahn einbiegt, hat der die beiden Beamten der Mountainbike-Staffel nicht im Blick, die die Verfolgung aufnehmen. Die Polizisten stoppen den Falschfahrer wenige Meter später, bieten 20 Euro Ordnungsgeld an.
Das Gespräch eskaliert und Cem D. handelt sich eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Beleidigung ein. Weil er zu einem ersten Prozess nicht erschien, waren sechs Monate Haftstrafe verhängt worden. Denn D. ist der Justiz kein Unbekannter. Auch wenn er seit fünf Jahren nicht mehr straffällig wurde, hat er als Jugendlicher heftige Verurteilungen kassiert, saß wiederholt hinter Gittern. Körperverletzung, Raub, Erpressung, ein Überfall auf einen Supermarkt – insgesamt elf Voreintragungen zeigt sein Bundeszentralregisterauszug.
„Habt Ihr nix Besseres zu tun?“
Da scheint der Vorfall am Neumarkt „weniger von krimineller Energie geprägt“, wie der Bewährungshelfer des Angeklagten versucht, das Geschehen zu relativieren. „Habt Ihr nix Besseres zu tun?“ hatte Cem D. die Beamten angeherrscht, als sie ihm das Bußgeld anboten und er sich weigerte zu zahlen. „Das deutsche Recht kenne ich sowie so nicht an“, setzte er dann eins drauf und wütet mit Kraftausdrücken der heftigeren Art.
Es kam zu „gegenseitigen Beleidigungen“, wie dann auch der Polizist im Zeugenstand zugibt, als Cem D. schließlich sein Handy zückt und die Polizisten dabei filmt, wie sie seine Personalien aufnehmen: „Das stelle ich auf Youtube, dann seid Ihr dran“, kommentiert er den Videofilm. Prompt wird das Handy beschlagnahmt. Im Prozess gibt sich D. kleinlaut: „Ich hätte lieber die 20 Euro bezahlt“, sagt er heute – und entschuldigt sich bei dem Polizisten.
Sein Verhalten sei „dumm, unverschämt und unklug“ gewesen. Sein Bewährungshelfer hatte ihm mit diesen Worten bereits die Leviten gelesen. „Das war massiv unter der Gürtellinie“, befindet auch der Richter, beschreibt den Vorfall als „ein Geschehen von ganz ordentlicher Intensität“.
Von einer Haftstrafe sieht er allerdings ab, weil sich D. in den letzten Jahren straffrei führte. Verhängt werden 900 Euro Geldstrafe. Immerhin sei D. auch von der Polizei beleidigt worden. Allerdings macht der Richter deutlich: „Es war Aufgabe der Polizei, Ihnen im Sinne der Gefahrenabwehr das Handy abzunehmen“. Filmaufnahmen ohne Einwilligungen seien eine Straftat.