Aachener Weiher in KölnBoden-Griller müssen Verwarnungsgeld an Ordnungsamt zahlen
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Köln – 35 Euro. So mancher Griller am Aachener Weiher war überrascht, hatte er doch mit einem entspannten Tag auf der großen Wiese gerechnet. Stattdessen gab es ein Verwarnungsgeld, das gezahlt werden musste.
Das Ordnungsamt ist am Samstag mit mehreren Teams zwischen Picknickdecken und Frisbee-Scheiben unterwegs gewesen. Die Mission: aufklären und Verstöße ahnden. Denn was viele am Samstag nicht wussten: Ein Grill, der nicht die geeignete Höhe (etwa 30 Zentimeter) hat und so die Grasnarbe versengt, ist nicht erlaubt.
Was folgt: das Verwarnungsgeld. Ist das Gras darunter schon richtig schwarz, kann die Rechnung noch höher ausfallen.
Partyspaß soll erhalten bleiben
„Das ist eine Ermessensentscheidung“, sagte Florian Westerhausen vom Ordnungsamt. Er führte den Tross an, der am frühen Samstagabend medienwirksam am Weiher nach dem Rechten sah. Im Schlepptau mehrere Journalisten, darunter ein Filmteam.
Denn mit der Aktion hatten Stadt und Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) auch im Sinn, dass die Partyspaß am Weiher auch am Ende des Sommers noch vorhanden ist. „Die Wiese ist jetzt noch schön grün, das soll auch so bleiben“, sagte Westerhaus. AWB-Müllscouts setzten auf vorbeugende Ansprache. Sie liefen ebenfalls durch die Reihen und verteilten Müllsäcke.
Gewerbeverstöße wurden geahndet
Die Ordnungsamtsmitarbeiter hatten nicht nur die Griller im Blick, die den Rasen zu versengen drohten. Auch fliegende Händler oder nicht genehmigte Coffeebikes wurden geahndet.
Die Aktion kam bei den meisten Weiher-Besuchern gut an.
„Das ist okay, schließlich soll hier nicht so viel Müll rumliegen“, sagte der Mann, den alle einfach nur Kalle rufen. Er hatte einen passenden Grill dabei mit Beinen lang genug, dass sie den Rasen nicht zerstörten.
Auch Enno Hinz und Friederike Dammann akzeptierten das Verwarnungsgeld von 35 Euro. Es sei okay, dass darauf geachtet werde, dass es nicht allzu schlimm werde. „Aber wir wussten nicht, dass so ein Grill nicht erlaubt ist. Da wären Schilder, die darauf hinweisen, nicht schlecht!“
In der Zeit von 18 bis 20 Uhr leiteten die Mitarbeiter des Ordnungsamts insgesamt sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines zu flachen Grills ein, 13 Mal mussten Kontrollierte Verwarngelder bezahlen, acht Mal wurde jemand mündlich verwarnt – davon zwei Mal wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Ein Verwarngeld musste wegen eines freilaufenden Hundes gezahlt werden.
Weitere Aktionen seien geplant, kündigte Engelbert Rummel, Leiter des Ordnungsamtes, an.