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„Er wollte töten“Mit Spezial-Kugelschreiber auf Kölner Obdachlose geschossen

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit Verteidiger Sven Nelke beim Kölner Prozess um einen Schießkugelschreiber.

Der Angeklagte mit Verteidiger Sven Nelke beim Kölner Prozess.

Ein 61-jähriger Erftstädter soll mit einem Schießkugelschreiber auf Obdachlose am Kölner Hauptbahnhof geschossen zu haben. Vor dem Landgericht startete der Prozess.

Eine als Kugelschreiber getarnte Pistole kennt man vielleicht aus Agenten-Filmen, nun aber spielt sie die zentrale Rolle in einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Ein bis dato unbescholtener 61-Jähriger mit Haus und Ehefrau in Erftstadt soll sich mit dieser speziellen Waffe zum Hauptbahnhof Köln aufgemacht haben, um Obdachlose zu attackieren.

Kölner Hauptbahnhof: Mit Schießkugelschreiber Obdachlose verletzt

„Spätestens bei seiner Ankunft am Hauptbahnhof fasste er den Entschluss, Obdachlose zu töten“, hieß es beim Prozessauftakt am Mittwoch seitens der Kölner Staatsanwaltschaft. An einem Abend im vergangenen Oktober soll sich der Beschuldigte einem schlafenden Obdachlosen im Bereich des Rewe-Marktes am Bahnhof genähert und mit dem Schießkugelschreiber auf ihn gezielt haben.

Mit so einem Schießkugelschreiber soll der Beschuldigte die Obdachlosen attackiert haben (Symbolbild).

Mit so einem Schießkugelschreiber soll der Beschuldigte die Obdachlosen attackiert haben (Symbolbild).

Der „Kugelschreiber“ hatte jedoch eine Ladehemmung, woraufhin der Mann das Bahnhofsgebäude zunächst verlassen haben soll. Nach einem erfolgreichen Probeschuss im Freien habe der Mann dann seine Jagd auf Obdachlose fortgesetzt. Wieder habe er auf einen Schlafenden gezielt und diesmal tatsächlich abgefeuert. Das Projektil durchschlug die Kapuze des Opfers und verletzte dessen Hand.

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Köln: Weiterem Obdachlosen ins Gesicht geschossen

Durch die Schussverletzung wachte der Obdachlose auf, er wurde nach dem Vorfall im Krankenhaus behandelt. Es war offenbar purer Zufall, dass nur die Hand und nicht das Gesicht getroffen wurde.

Anders verhielt es sich im dritten Fall im Bereich des Breslauer Platzes. Hier soll der Beschuldigte auf einen Obdachlosen gezielt und ihm aus kürzester Distanz ins Gesicht geschossen haben. Dabei wurde das Jochbein des Obdachlosen verletzt.

Kurz darauf nahmen alarmierte Beamte der Bundespolizei den Angreifer fest. Widerstandslos und mit erhobenen Händen ergab sich der 61-Jährige. Die Beamten stellten noch sieben Patronen mit Kaliber 22 sicher, dazu trug der Mann noch ein Klappmesser bei sich. „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich“, so die Staatsanwältin, ähnlich gelagerte Straftaten seien zu erwarten.

Beschuldigtem droht dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie

„Ich möchte mich in aller Form bei denjenigen entschuldigen, die ich geschädigt habe“, äußerte der Erftstädter beim Prozessauftakt, „es tut mir unfassbar leid, was ich da getan habe“. Verteidiger Sven Nelke kündigte eine ausführliche Einlassung für den nächsten Verhandlungstag an. Dann sollen auch zwei psychiatrische Gutachter zugegen sein, die die Gefährlichkeit des Mannes bewerten sollen.

Der 61-Jährige soll die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, der Mann leidet laut Staatsanwaltschaft an einer krankhaften seelischen Störung. Daher sitzt er nicht in gewöhnlicher Untersuchungshaft, sondern in der LVR-Klinik in Essen. Dem Mann droht nun die Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie.

Und das womöglich für den Rest seines Lebens.