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Zeitdruck steigtWir beantworten die wichtigsten Fragen zur Kölner Ost-West-Achse

Lesezeit 4 Minuten
14.04.2024
Köln:
Testfahrten mit 90-m-Langzügen auf der Ost-West-Achse zwischen Bahnhof Deutz/Messe und Neumarkt.
Foto: Martina Goyert

Testfahrten mit 90-Meter-Langzügen im April 2024 auf der Ost-West-Achse zwischen Bahnhof Köln-Messe/Deutz und Neumarkt.

Auch beim Zusammentreffen des sogenannten Tunnelbündnisses mit den Gegnern, zu denen die Grünen und Volt zählen, zeichnet sich keine Lösung ab.

Der Zeitdruck ist enorm. Die Frist zur Einreichung des Ausbauprojekts für die Ost-West-Achse läuft am 31. Juli ab. Bisher erfüllt laut go.Rheinland nur die U-Bahn-Variante die erforderlichen Kriterien. Hält die Stadt diese Frist nicht ein, muss das Projekt für den neuen Bedarfsplan zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs des Landes angemeldet werden, der wohl erst im Frühjahr 2027 vorliegen wird.

Gegner und Befürworter der U-Bahn-Lösung konnten sich auch am Montag nicht zu einem Kompromiss durchringen. Im schlimmsten Fall könnte es darauf hinauslaufen, dass in der Ratssitzung Anfang April gar nicht entschieden wird.

Warum ist der 31. Juli für die Planungen zur Ost-West-Achse so ein entscheidendes Datum?

Das Land hat diese letzte Frist für Verkehrsprojekte gesetzt, die bereits im derzeit aktuell gültigen Bedarfsplan für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in NRW enthalten sind. Dieser Plan stammt aus dem Jahr 2006. Für diesen Plan hat die Stadt Köln die Ost-West-Achse in der U-Bahn-Variante zwischen Heumarkt und Moltkestraße angemeldet.

Kölner Ost-West-Achse: Warum gibt es diese Frist?

Weil das Land nach knapp 20 Jahren derzeit an einem neuen Bedarfsplan arbeitet, der von der schwarz-grünen Landesregierung wahrscheinlich vor der Landtagswahl 2027 vorgelegt werden soll. Darin stehen die Projekte, die gefördert werden können. Der Wahltermin steht zwar noch nicht fest, üblicherweise wird aber an einem Sonntag im Mai gewählt.

Ost-West-Achse: Was muss die Stadt Köln einreichen?

Es geht um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Ost-West-Achse, die sogenannte standardisierte Bewertung. Nach Angaben des Aufgabenträgers go.Rheinland liegt die bisher nur für die U-Bahn-Variante vor. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt mit 1,4 deutlich über dem erforderlichen Wert von 1,0. Die oberirdische Variante ist danach zwar auch untersucht worden, aber nicht in Abstimmung mit dem Land und auch nicht mit allen erforderlichen Details. Der Kosten-Nutzen-Faktor wurde auch für diese Ausbauvariante ermittelt und liegt mit 1,3 nur knapp unter der U-Bahn-Lösung.

Sollte der Stadtrat am 3. April die oberirdische Variante beschließen, ließe sich das bis Ende Juli noch nachholen?

Das ist fraglich. Das hängt wohl auch davon ab, ob der Stadtrat das Thema erst in dieser regulären Sitzung am 3. April auf die Tagesordnung setzt oder es in eine Sondersitzung nach Karneval vorzieht.

Hat die Stadtverwaltung einen Verfahrensfehler begangen?

Nein, heißt es auf Nachfrage bei den Experten bei go.Rheinland. Man kann dem Zuschussgeber für ein Verkehrsprojekt grundsätzlich nur einen Vorschlag vorlegen. Natürlich kann die Stadt im Vorfeld unterschiedliche Alternativen untersuchen, muss sich dann auf einen Vorschlag einigen.

Ist der oberirdische Ausbau der Ost-West-Achse damit vom Tisch?

Nein. Die Stadt Köln kann die Entscheidung auch nach dem 31. Juli treffen und ihr favorisiertes Modell für den neuen ÖPNV-Bedarfsplan anmelden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kosten-Nutzen-Faktor mindestens bei 1,0 liegt. Dann wird das Projekt Ost-West-Achse als eines von rund 500 dem Landesgutachter zur Beurteilung vorgelegt. Klar ist schon jetzt, dass bei der Vielzahl der Projekte am Ende nicht alle in den neuen Plan aufgenommen werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein derart großes Verkehrsprojekt wie die Ost-West-Achse rausfällt, ist aber sehr gering. Dennoch gibt es auf diesem Weg mehr Unwägbarkeiten.

Dann spielt die Frist 31. Juli keine große Rolle, oder?

Doch. Es wird auf jeden Fall eine Verzögerung von mindestens zwei Jahren geben. Den kurzen Weg über den alten noch gültigen Bedarfsplan zu nutzen, hat den Vorteil, dass der Ausbau der Ost-West-Achse direkt im Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Bei beiden Varianten – oberirdisch wie unterirdisch – geht es um die ursprünglichen, von der Stadtverwaltung erarbeiteten Konzepte. Was ist mit dem großen Metrolinien-Paket, das vom Tunnelbündnis aus CDU, SPD und FDP geschnürt wurde?

Wenn es dafür eine Mehrheit gibt und der Kosten-Nutzen-Faktor die 1,0 bei der standardisierten Bewertung erreicht, könnte es mit der langen Tunnelvariante und vier Metrolinien theoretisch auch von der Stadt Köln für den neuen Bedarfsplan angemeldet werden. Dass es auf einen Schlag bewilligt wird, ist aber sehr unwahrscheinlich. Das ist dem Tunnelbündnis offenbar auch klar geworden. Deshalb hat man es abgespeckt und sich zunächst auf den U-Bahn-Tunnel zwischen Heumarkt und Aachener Weiher konzentriert.

Wofür steht der Begriff Ost-West-Achse?

Für den Umbau von 34 der 37 Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) zwischen dem rechtsrheinischen Bensberg und dem linksrheinischen Weiden-West. Die Strecke der Linie ist 26,5 Kilometer lang, täglich nutzen sie mehr als 100.000 Fahrgäste. Im Rechtsrheinischen fährt sie teils unterirdisch wie auch die Linien 7 und die 9, die dort auch verkehren.

Die Linie 9 zweigt aber am Neumarkt ab, die 7 an der Kreuzung der Aachener Straße/Gürtel. Auf eben jener Strecke zwischen Bensberg und Weiden-West soll die Fahrgast-Kapazität um 50 Prozent erhöht werden. Statt 60-Meter-Bahnen sollen dort 90-Meter-Stadtbahnen fahren. Die große Frage lautet aber: Braucht es einen Tunnel vom Heumarkt Richtung Westen? Und wenn ja, wie lange soll dieser Tunnel werden?