Die Stadt hat laut Gericht zu wenig getan, um die Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen. Das fällt ihr jetzt auf die Füße.
Kommentar zum Urteil Brüsseler PlatzDie Stadt Köln hat viel zu lange viel zu wenig gemacht
In bemerkenswerter Klarheit hat das Oberverwaltungsgericht Münster deutlich gemacht: Die Stadt hat seit mehr als einem Jahrzehnt viel zu lasch versucht, am Brüsseler Platz für Ruhe zu sorgen. Was seit Jahren augenscheinlich ist, hat nun auch das OVG festgestellt.
Tatsächlich ist die Lage vor Ort komplex, einfache Antworten schwer zu finden. Köln ist auch eine lebenswerte Stadt, weil es Plätze wie den Brüsseler Platz gibt, weil sie lebt, weil es eine lebendige Gastroszene gibt. Aber es braucht gewisse Regeln.
Das Traurige an dem Urteil von Donnerstag ist: Eigentlich hat die Stadt nach den Worten des Gerichts 10 bis 15 Jahre verplempert, weil sie es nie mal richtig versucht hat, die Situation zu verändern. Sie hat sich ab einem gewissen Grad damit abgefunden — zum Leidwesen einiger Anwohner.
Alles zum Thema Andrea Blome
- Jahrelanger Lärm-Streit Stadt will Brüsseler Platz absperren – „Das wäre der Tod für den Platz“
- Mehr Ordnung auch am Wochenende Stadtdirektorin Blome besucht Bezirksvertretung Chorweiler
- „Dialogforum Ost-West-Achse“ Was für einen Stadtbahntunnel in Köln spricht – und was dagegen
- Benefizgala in der Kölner Flora Colombinen feiern Rekord-Spendensumme mit den Hits von Modern Talking
- Wiederwahl zur Dezernentin Kölner Rat bestätigt Andrea Blome erneut als Stadtdirektorin
- Spitzenposten in Köln Andrea Blome soll Stadtdirektorin bleiben
- Ohne Wahlhelfer geht nichts Wie junge und alte Freiwillige die Europawahl in Köln unterstützen
Laxe Vorgehensweise der Stadt Köln rächt sich jetzt
Ihre laxe Vorgehensweise rächt sich jetzt, nun spricht das Gericht „als letztes Mittel“ sogar von einem Zaun rund um die Kirche. Ist das die Welt, in der wir leben wollen? Hoffentlich nicht. Zu einer solchen Einschätzung des Gerichts hätte es nicht kommen müssen, wenn die Verwaltung sich vorher engagiert hätte.
Die Maxime der städtischen Vertreter vor Gericht lässt sich recht einfach zusammenfassen: Ist halt so, können wir wenig gegen machen. Dass die Ordnungsamtsmitarbeiter dafür keine Verantwortung tragen, machte das Gericht klar: „Die Entscheidung ist eine organisatorische, die ist deutlich eine Etage höher anzusiedeln.“ Amtsleiterin Athene Hammerich und Stadtdirektorin Andrea Blome dürfen sich angesprochen fühlen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Stadt kann gegen die Nicht-Zulassung der Revision Beschwerde einlegen. Die Stadt Freiburg hat das ganz aktuell nicht gemacht, sie hat für den Augustinerplatz ein ähnliches Urteil kassiert. Es stünde der Stadt Köln gut zu Gesicht, sich Freiburg zum Vorbild zu nehmen und ab sofort mit mehr ernsthaftem Einsatz zu schauen, wie die Situation verbessert werden kann — damit es keine Zäune in der Innenstadt braucht.