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Kommentar

Kommentar zum Urteil Brüsseler Platz
Die Stadt Köln hat viel zu lange viel zu wenig gemacht

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Eine warme Nacht am Brüsseler Platz. Menschen genießen den Frühsommer und verabreden sich.

Eine warme Nacht am Brüsseler Platz. Menschen genießen den Frühsommer und verabreden sich.

Die Stadt hat laut Gericht zu wenig getan, um die Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen. Das fällt ihr jetzt auf die Füße.

In bemerkenswerter Klarheit hat das Oberverwaltungsgericht Münster deutlich gemacht: Die Stadt hat seit mehr als einem Jahrzehnt viel zu lasch versucht, am Brüsseler Platz für Ruhe zu sorgen. Was seit Jahren augenscheinlich ist, hat nun auch das OVG festgestellt.

Tatsächlich ist die Lage vor Ort komplex, einfache Antworten schwer zu finden. Köln ist auch eine lebenswerte Stadt, weil es Plätze wie den Brüsseler Platz gibt, weil sie lebt, weil es eine lebendige Gastroszene gibt. Aber es braucht gewisse Regeln.

Matthias Hendorf

Matthias Hendorf

Chefreporter Lokales in der Lokalredaktion Köln. Jahrgang 1983. Er schreibt vor allem über Stadtentwicklung und Kommunalpolitik, insbesondere die CDU....

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Das Traurige an dem Urteil von Donnerstag ist: Eigentlich hat die Stadt nach den Worten des Gerichts 10 bis 15 Jahre verplempert, weil sie es nie mal richtig versucht hat, die Situation zu verändern. Sie hat sich ab einem gewissen Grad damit abgefunden — zum Leidwesen einiger Anwohner.

Alles zum Thema Andrea Blome

Laxe Vorgehensweise der Stadt Köln rächt sich jetzt

Ihre laxe Vorgehensweise rächt sich jetzt, nun spricht das Gericht „als letztes Mittel“ sogar von einem Zaun rund um die Kirche. Ist das die Welt, in der wir leben wollen? Hoffentlich nicht. Zu einer solchen Einschätzung des Gerichts hätte es nicht kommen müssen, wenn die Verwaltung sich vorher engagiert hätte.

Die Maxime der städtischen Vertreter vor Gericht lässt sich recht einfach zusammenfassen: Ist halt so, können wir wenig gegen machen. Dass die Ordnungsamtsmitarbeiter dafür keine Verantwortung tragen, machte das Gericht klar: „Die Entscheidung ist eine organisatorische, die ist deutlich eine Etage höher anzusiedeln.“ Amtsleiterin Athene Hammerich und Stadtdirektorin Andrea Blome dürfen sich angesprochen fühlen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Stadt kann gegen die Nicht-Zulassung der Revision Beschwerde einlegen. Die Stadt Freiburg hat das ganz aktuell nicht gemacht, sie hat für den Augustinerplatz ein ähnliches Urteil kassiert. Es stünde der Stadt Köln gut zu Gesicht, sich Freiburg zum Vorbild zu nehmen und ab sofort mit mehr ernsthaftem Einsatz zu schauen, wie die Situation verbessert werden kann — damit es keine Zäune in der Innenstadt braucht.