Köln – Das Landgericht Köln beschäftigt sich am 25. April mit einem Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag. Woelki wirft der in dem Verlag erscheinenden „Bild“-Zeitung vor, in Artikeln über seinen Umgang mit Missbrauchsfällen gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen zu haben.
Der Erzbischof hatte in Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen mehrere Berichte erwirkt, wie Gerichtssprecherin Michaela Brunssen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag erklärte. Die Angelegenheit soll nun im Hauptsacheverfahren endgültig geklärt werden.
Woelki: Unterlassung gegen vier „Bild“-Berichte
Insgesamt geht es laut Brunssen um fünf Artikel, die zwischen Ende April und Ende Juni 2021 in der „Bild“ erschienen. Gegen vier liege eine Unterlassungsverfügung vor.
Die Berichterstattung betrifft unter anderem den Fall eines ehemals ranghohen Repräsentanten der katholischen Kirche in Düsseldorf. Priester D., der 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten ernannt wurde, hatte Jahre zuvor sexuellen Kontakt zu einem damals 17-jährigen Prostituierten. Das Erzbistum Köln erfuhr erstmals 2001 davon, also lange vor der Beförderung. Der Fall kommt auch in einem Aufarbeitungsgutachten vor, das Juristen im März 2021 vorlegten.
„Kardinal Woelki kannte die Dokumente nicht“
Woelkis Generalvikar Markus Hofmann hatte zur Beförderung des Geistlichen erklärt, bei dem sexuellen Kontakt zu dem Prostituierten habe es sich nicht um eine Straftat gehandelt. Der Priester habe die einmalige Angelegenheit gestanden und bereut. Weitere Anschuldigungen gegen D. seien anonyme Vorwürfe und Gerüchte gewesen. Nach Kritik an diesen Einlassungen äußerten Woelki und Hofmann später Bedauern über die Personalentscheidung.
Nach Darstellung der „Bild“ kannte der Erzbischof bei der Ernennung von D. ein warnendes Schreiben der Polizei sowie weitere belastende Dokumente. Dies sei frei erfunden und eine „ehrverletzende Falschberichterstattung“, betont die von Woelki beauftragte Anwaltskanzlei Höcker. „Kardinal Woelki kannte die Dokumente nicht.“
In der Zwischenzeit hat der Erzbischof den Geistlichen beurlaubt und ein kirchenrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Trotzdem konnte D. weiter Gottesdienste in Wien feiern, wie im Februar bekannt wurde. Die dortige Erzdiözese erklärte, sie habe von dem Kölner Verfahren nichts gewusst, und erteilte D. ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet.Zudem soll der Vatikan laut „Bild“-Zeitung nun ein kirchliches Strafverfahren gegen D. angeordnet haben. Das Erzbistum Köln äußerte sich bislang nicht zu diesem Bericht. (KNA)