Warum ein Gericht der Stadt Köln bescheinigt, dass sie aktiv als Partyveranstalter auftritt.
Satirischer WochenrückblickEin Zaun für den Brüsseler Platz
Wir haben es immer gewusst, doch jetzt ist es von einem nicht ganz unbedeutenden Gericht endlich ausgesprochen worden. Köln ist keineswegs bloß die Partyhauptstadt Deutschlands, in der jeder feiern kann, wie er lustig ist.
Nein! Die Stadtverwaltung selbst hat sich sogar zum Partyveranstalter aufgeschwungen. Sie hat schließlich einen Ruf zu verteidigen. Zumindest am Brüsseler Platz, wo sie seit Jahren all das missachtet, was ihr eigenes Ordnungsamt an anderer Stelle durchzusetzen versucht: Alkoholverbot, Verweilverbot, Nachtruhe.
Und um diesen hart erkämpften Ruf ganzjährig zu verteidigen, gibt sie alles her, was die Klapsmühle erlaubt, lässt am Elften im Elften zum wiederholten Male ein Landschaftsschutzgebiet namens Uni-Wiese als sogenannte Überlauffläche komplett verwüsten.
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Der Name führt rein verwaltungstechnisch schon in die Irre, weil es sich bei der Nutzung des Areals eher um eine Volllauf-Fläche für Minderjährige aus ganz Deutschland handelt, die den Zülpi für eine Art Karnevalsmaskottchen halten, der am Barba wie einst der Hoppeditz erwacht und anschließend mit einem lauten „Randale und Hurra“ zum allgemeinen Besäufnis aufruft.
Gute-Laune-Bonus für Sicherheitsleute?
Und um diese gute Stimmung nicht kaputtzumachen, zahlt der Partyveranstalter Köln den Sicherheitsleuten, mit freundlichen Grüßen der Stadtdirektorin, am Elften im Elften im Kwartier Latäng mehr Geld als vereinbart. Als eine Art Gute-Laune-Bonus und schaut auch nicht so genau hin, ob sie für ihren Job auch qualifiziert oder einfach nur verkleidet sind.
Was der Partyveranstalter allerdings mit höchster Empörung zurückweist, ist der Vorschlag der Richterin, die Stadt möge über einen Zaun am Brüsseler Platz nachdenken, damit die Gäste aus aller Welt draußen bleiben und endlich Ruhe einkehrt. Ein Zaun geht gar nicht. Wir sind doch nicht in der Klapsmühle.