Köln – Seit seiner päpstlich angeordneten Auszeit ist es ruhig geworden um Rainer Maria Kardinal Woelki. Nun hat das Erzbistum Köln die Einladungen für den traditionellen „Aschermittwoch der Künstlerinnen und Künstler“ in Köln verschickt.
Demnach wird Kardinal Woelki am 2. März 2022 die Messe zu Beginn des tagesfüllenden Programms halten und dabei auch den Gläubigen das Aschenkreuz erteilen, das für Buße und Reinigung steht.
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Am Wochenende tagt der Diözesanpastoralrat zum zweiten Mal unter Leitung von Woelkis Statthalter Weihbischof Rolf Steinhäuser. Dabei wird es in dem 75-köpfigen Gremium laut Informationen des Katholikenausschusses der Stadt Köln auch um die Rückkehr Woelkis gehen.
„Es ist entscheidend, wie er zurückkehrt und welche Ideen er mitbringt. Gleichzeitig muss er sich fragen, ob er der richtige Mann ist, um die Kirche aus der Krise zu führen", erklärte Gregor Stiels, Vorsitzender des Katholikenausschusses der Stadt Köln dem „Kölner Stadt-Anzeiger".
Woelki mit „großen Fehlern“
Papst Franziskus hatte die Anordnung der Auszeit im Oktober 2021 damit begründet, dass Kardinal Woelki besonders in der Kommunikation der Missbrauchsaufklärung im Erzbistum „große Fehler“ gemacht habe. In der Zwischenzeit wurde darüber spekuliert, ob der 65-jährige Erzbischof überhaupt wieder nach Köln zurückkehren werde.
„Er hat unser Vertrauen verloren“
Der Zeitpunkt von Woelkis Rückkehr steht seit einiger Zeit fest und sorgt daher für wenig Überraschung, jedoch teilweise für Missmut in der katholischen Gemeinde.
Bernadette Rüggeberg ist Sprecherin der katholischen Reforminitiative „Maria 2.0 Rheinland" und äußerte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger" ihren Unmut über Woelkis Rückkehr: „Nach all dem, was passiert ist, hat er unser Vertrauen verloren und muss Platz für etwas Neues machen."
Kirchenaustritte steigen
2021 verzeichnete das Amtsgericht Köln 19.340 Kirchenaustritte – so viele wie noch nie zuvor in einem Jahr. Das sind annähernd doppelt so viele als im bisherigen Rekordjahr 2019, als 10.073 Kölnerinnen und Kölner ihre Mitgliedschaft kündigten. Wie viele davon Katholiken oder Protestanten waren, ist unklar. Das Amtsgericht unterscheidet nicht zwischen den christlichen Konfessionen.