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Showdown im Kölner LandgerichtNeues Gutachten könnte Thomas Drach in die Karten spielen

Lesezeit 2 Minuten
Thomas Drach, Angeklagter, kommt zum Prozess in den Gerichtssaal im Kölner Landgericht.

Reemtsma-Entführer Thomas Drach beim laufenden Prozess im Kölner Landgericht.

Die Verteidiger von Thomas Drach zeigen sich nach der Fertigstellung eines neuen Videogutachtens entspannt. Nun kommt es zum Showdown im Kölner Landgericht.

Der Mammut-Prozess um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach biegt auf die Zielgerade ein. Am Montag wurde bekannt, dass ein neues wichtiges Gutachten bereits erstellt ist. Eine Medizinerin hat Drachs Gesichtsmerkmale mit Videoaufnahmen zweier Raubüberfälle auf Geldboten in Köln und Frankfurt am Main abgeglichen. Die Verteidiger sehen im Ergebnis aber nichts Belastendes.

Neues Gutachten soll Thomas Drach nicht belasten

Der Bericht der Sachverständigen soll zwar mögliche übereinstimmende Merkmale mit den Raubvideos sehen, allerdings nur nach dem Motto: Drach kann es sein, aber er muss nicht sein. Verteidiger Andreas Kerkhof äußerte selbstbewusst, die geplante Befragung der Gutachterin am Mittwoch dürfte daher nicht lange dauern, nachdem es vor zwei Monaten zum Eklat gekommen war.

Kerkhof verwies auf die chaotische Befragung eines Videoanalysten aus Bayern, der etwa von Haaransätzen der Räuber auf den Überwachungsvideos gesprochen hatte, obwohl sie eine Mütze getragen hatten. Der Gutachter hatte Drach schwer belastet, dieser sei „sehr wahrscheinlich“ der Täter. Nach Konflikten mit Anwälten und einem freien Journalisten wurde der Gutachter entpflichtet.

Weiteres Gutachten von Kölner Professor erwartet

Zu sicher können sich die Verteidiger aber nicht sein, denn es steht noch ein weiteres Gutachten aus, das noch nicht zu den Akten gereicht wurde. Der renommierte Kölner Sportwissenschaftler Prof. Wolfgang Potthast hatte den Auftrag, die Bewegungsabläufe der Räuber auf den Videos mit denen von Thomas Drach zu vergleichen. Seine Ergebnisse soll Potthast am Mittwoch im Gericht vorstellen.

Als Indiz gilt etwa der auffällige „Watschelgang“ der Räuber, der auch Drach zugeordnet wurde. Der geschasste Gutachter hatte hier überraschend keinen Beweiswert gesehen und gesagt: „Es ist unmöglich, eine Person allein am Gang zu identifizieren.“ Sollte das der Kölner Experte jedoch anders sehen, dann könnte sich der von den Anwälten forcierte Gutachterwechsel als Bumerang erweisen.