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Auto getroffenKölner Polizei sucht mutmaßliche Steinewerfer von der A57

Lesezeit 2 Minuten
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Zuletzt hatte die Kölner Polizei nach einem Steinwurf in Brühl (Foto) wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt.

Köln – Die Polizei Köln sucht dringend Zeugen, die am Dienstagvormittag (5. April) mutmaßliche Steinewerfer auf der Bundesautobahn 57 bei Köln-Roggendorf beobachtet haben und Hinweise auf das Tatgeschehen geben können.

Köln: Gegenstand traf Dach von Mini

Nach aktuellen Erkenntnissen war der Fahrer eines Mini an jenem Tag gegen 10.40 Uhr unter der Autobahnbrücke der Quettingshofstraße in Richtung Köln unterwegs, als ein Gegenstand, womöglich ein Stein, auf sein Fahrzeugdach einschlug. Nach den Angaben des Fahrers zufolge sollen sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen auf der Brücke aufgehalten haben.

Der 34 Jahre alte Fahrer des Mini blieb unverletzt. An seinem Fahrzeug entstand schwerer Sachschaden. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen oder zu den verdächtigen Personen geben können, werden gebeten sich telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu wenden.

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Zuletzt Steinwurf auf A553 bei Brühl

Den mutmaßlichen Steinewerfern drohen ernste Konsequenzen. Nach einem vergleichbaren Fall auf der Autobahn 553 bei Brühl im vergangenen Juli hatte die Kölner Mordkommission wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt.

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Damals hatten unbekannte Täter einen Stein von einer Brücke geworfen. Dieser hatte die Fensterscheibe einer Mercedes C-Klasse durchschlagen und die 57-jährige Beifahrerin am Kopf getroffen. Die Verletzte kam zur Beobachtung ins Krankenhaus.

Steinewerfern drohen ernste Konsequenzen

Damals hatten Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei klargemacht: „Bei dem Steinwurf handelt es sich nicht um einen Kinderstreich, sondern um ein versuchtes Tötungsdelikt.

Die Ermittler werden alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um den oder die Tatverdächtigen zu identifizieren und festzunehmen. Es drohen empfindliche Freiheitsstrafen.“ Ein Steinwurf auf Autobahnen kann rechtlich als versuchter Mord aus Heimtücke gewertet werden, da Autofahrer völlig arglos zu Opfern werden können. (hpu)