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Kommentar

Kommentar zum Schmerzensgeld-Urteil
Ein historischer Zwischenschritt für Missbrauchsopfer

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Lesezeit 2 Minuten
Der Vollmond geht über dem Kölner Dom auf. (Symbolbild)

Die dem Opfer zugesprochene Summe von 300.000 Euro macht deutlich, dass die Verbrechen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein Leben lang zerstörerisch sind (Symbolbild).

Das Landgericht Köln spricht einem Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zu. Kläger und das Erzbistum Köln verzichten auf Berufung.

Mit der Rechtskraft des Kölner Urteils zur Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln ist ein Zwischenschritt erreicht, den man ohne Übertreibung als historisch bezeichnen kann. Und das in mehrfacher Hinsicht.

Sexualisierte Gewalt ist zerstörerisch, ein Leben lang

Erstens verdeutlicht die zugesprochene Summe von 300.000 Euro, was Missbrauchsopfer und ihre Interessenvertreter seit langem geltend machen: Die Verbrechen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind zerstörerisch – ein Leben lang. Es gibt immer noch siebengescheite Zeitgenossen mit dicken Schwielen auf dem Herzen und auf der Seele, die von „Gier“ und „Geldschneiderei“ reden, wenn Opfer vor Gericht gehen.

Man kann nur hoffen, dass diese sich dadurch nicht beirren lassen. Kein Geld dieser Welt wiegt ein Leben auf. Weil aber unsere Gesellschaft den Wert der allermeisten Dinge auch finanziell bemisst, ist eine hohe Entschädigung Ausdruck des Bemühens um Gerechtigkeit und Genugtuung.

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Mit dem Kölner Urteil ist zweitens die Amtshaftung der Kirche für die Vergehen von Klerikern festgestellt. In dem von Kardinal Rainer Woelki beauftragten Missbrauchsgutachten hatte das noch ganz anders geklungen.

Hoffen auf weitere Verfahren ohne juristische Winkelzüge

Drittens lässt der vorangegangene Verzicht des Erzbistums auf die Einrede der Verjährung hoffen, dass dieses Beispiel Schule machen wird und weitere Verfahren ohne solche juristischen Winkelzüge geführt werden können. Nicht auf die Verjährung zu pochen, ist – anders, als Kardinal Woelki es in seiner Begründung für diesen Schritt glauben machen wollte – weder ein bischöflicher Gnadenakt noch Ausdruck guten Willens oder des Gerechtigkeitsbedürfnisses im Einzelfall.

Es wäre vielmehr eine Absurdität und ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch, wenn kirchliche Verantwortliche sich heute vor einem staatlichen Gericht auf die Verjährung lang zurückliegender Missbrauchstaten beriefen, nachdem ihre Vorgänger mit systematischer Vertuschung dafür gesorgt hatten, dass die Taten im Verborgenen blieben und die Täter nicht belangt wurden.