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Ärger nach KonzertabbruchPolitiker wollen 22-Uhr-Grenze am Deutzer Tanzbrunnen kippen

Lesezeit 4 Minuten

Im Tanzbrunnen spielen viele internationale Künstler.

Köln – Als am vergangenen Freitag die letzten Töne des Hits „Wake Up“ verklungen waren, gingen die meisten der 8000 Zuschauer am Deutzer Tanzbrunnen davon aus, dass „Arcade Fire“ weiter spielen würden.

Doch die Mitglieder der kanadischen Band mussten um Punkt 22 Uhr ihre Instrumente zur Seite legen – ohne wenn und aber. Der Grund: ein Gerichtsurteil von 1997. Drei Anwohner hatten damals aufgrund der Lärmbelästigung und Störung der Nachtruhe erfolgreich dagegen geklagt, dass ein Konzert am Tanzbrunnen länger dauern darf.

A Cappella statt Instrumenten-Sound

Dabei war deutlich zu spüren, dass Musiker und Publikum noch längst nicht am Ende waren. Frontmann Win Butler und seine Frau Régine Chassagne kehrten kurz auf die Bühne zurück, um ihre Fans händeklatschend dabei anzuleiten, „Wake Up“ zumindest a cappella weiterzusingen.

Alles zum Thema Jochen Ott

Wie die Kanadier darauf reagiert haben, dass ein sommerliches Open-Air in der Millionenstadt Köln an einem Freitagabend bereits um 22 Uhr endet, ist nicht überliefert. Die Fans aber – vor allem diejenigen, die aus dem Ausland zu dem einen der beiden einzigen Deutschland-Konzerte der Band angereist waren – traten enttäuscht ihren Heimweg an und äußerten Unverständnis für das frühe Ende.

Fans und Künstler werden zur Schnelligkeit gezwungen

Nur anderthalb Stunden standen „Arcade Fire“ auf der Bühne. In dieser Zeit spielten sie 17 Songs und ließen die übliche kleine Pause vor der Zugabe weg, um diese Zahl überhaupt zu erreichen. Zum Vergleich: Wer am Tag darauf das Konzert im niederländischen Hilvarenbeek besuchte, kam in den Genuss drei weiterer Songs. „Arcade Fire“ sind kein Einzelfall. Nur drei Tage später muss auch die isländische Rockband Kaleo ihr Konzert um 22 Uhr und damit ebenfalls gefühlt zu früh stoppen.

Die Situation am Tanzbrunnen hat sich auch deshalb verschlechtert, weil die Einlasskontrollen aufgrund der Attentate auf Konzerte in Paris und Manchester oft deutlich verschärft werden. Bei „Arcade Fire“ wurden die Zuschauer besonders intensiv überprüft, bevor sie den Tanzbrunnen betreten durften. Die Warteschlange reichte bis zur Hohenzollernbrücke, der Einlass ging nur schleppend voran. Die Band trat erst um 20.30 Uhr auf die Bühne, weil offenbar noch auf Besucher gewartet wurde. Desto länger der Einlass aber dauert, umso kürzer werden in Zukunft die Konzerte sein, wenn weiterhin um 22 Uhr Schluss sein muss.

Kläger beschweren sich sofort

„23 Uhr wäre eigentlich die normale Uhrzeit, um ein Open-Air-Konzert zu beenden“, sagt Bernhard Conin, Chef der Messe- und Stadttochter Köln-Kongress, die den Tanzbrunnen betreibt, im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Gerichtsurteil aus dem Jahr 1997 habe aber 22 Uhr festgelegt, weshalb man sich zwangsweise daran halte. „Wird auch nur eine Minute länger gespielt, klingelt bei uns sofort das Telefon und es beschwert sich einer der Kläger“, so Conin.

Schallwellen tragen die Musik weit

Kurioserweise handelte es sich bei den Klägern allerdings nicht um unmittelbare Nachbarn, sondern um Bewohner eines Hochhauses im Agnesviertel auf der anderen Rheinseite. Das Wasser überträgt die Schallwellen von der Tanzbrunnen-Bühne. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab den Klägern vor 20 Jahren recht.

In der Zwischenzeit könnten die Richter aber auch zu einer anderen Bewertung kommen. „Das Städtebaurecht verändert sich durch politische Wechsel immer wieder, auch jetzt gerade“, sagt Rainer Straub, Leiter des Bauaufsichtsamts. Der Betreiber könne jederzeit einen neuen Bauantrag stellen, der dann geprüft werden müsse. „Es ist durchaus möglich, dass sich in Bezug auf den Lärm und die Uhrzeiten inzwischen etwas geändert hat“, so Straub. Das Lärmschutzrecht sei allerdings grundsätzlich relativ streng. Die Nachtruhe gilt zwar ab 22 Uhr, kann aber theoretisch per Ausnahmegenehmigung verkürzt werden.

Politiker prüfen eine Abänderung

Die Kommunalpolitiker der großen Ratsfraktionen sehen sich deshalb veranlasst, die 22-Uhr-Grenze am Tanzbrunnen jetzt noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. „Wir sollten prüfen, ob die 22 Uhr dort wirklich noch Bestand haben müssen“, sagt Ralph Elster, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU. Das gehe an der heutigen Lebenswirklichkeit der Menschen völlig vorbei. „Es gibt andere Städte, die machen ein Markenzeichen daraus, bis 0 Uhr Konzerte zu erlauben“, so Elster.

Grünen-Fraktionschefin Kirsten Jahn erkennt ebenfalls einen Trend, dass die Menschen auch abends immer mehr draußen unternehmen wollen. Das gelte für den Tanzbrunnen, aber ebenso für die Außengastronomie. „Wir sind eine junge und dynamische Stadt, und auch die Anwohner gehen im Sommer nicht um 22 Uhr ins Bett“, sagt Jahn. Sie plädiert ebenfalls dafür, zu prüfen, ob die 22-Uhr-Grenze tatsächlich auch weiterhin gelten müsse.

„Man sollte Gerichtsurteile zumindest einmal infrage stellen, die so lange zurückliegen“, sagt SPD-Parteichef Jochen Ott. Er stelle sich zudem die Frage, ob es nach wie vor realistisch sei, dass die Nachtruhe in Großstädten bereits um 22 Uhr beginnt. Eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht sinnvoll. „23 Uhr wäre heutzutage durchaus in Ordnung, 22 Uhr ist in einer Großstadt nicht mehr angemessen“, sagt Ott. Niemand wolle Lärm rund um die Uhr haben. Es gehe dabei auch nicht um die ruhigeren Außenviertel der Stadt, sondern um die Innenstadt.