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Klage gegen „Bild-Zeitung“ in KölnKardinal Woelki setzt sich juristisch durch – und erntet trotzdem Kritik

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria erschien im März zur Zeugenaussage im Kölner

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erschien im März zur Zeugenaussage im Kölner Landgericht.

Das Landgericht Köln hat über die Klage von Kardinal Woelki gegen den Springer-Verlag und die „Bild-Zeitung“ entschieden.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat vor dem Landgericht einen juristischen Erfolg gegen nicht bewiesene Berichte der „Bild-Zeitung“ erzielt – auf moralischer Ebene sieht sich der Erzbischof jedoch massiver Kritik ausgesetzt. „Vertrauen gewinnt man damit nicht zurück“, sagte Marc Frings, der Geschäftsführer des Zentralkomitees deutscher Katholiken im WDR zu dem Gerichtsverfahren.

„Bild einer Institution, die sich selbst schützen will“

Woelki habe sich durchgesetzt. Fatal sei laut Frings aber, dass öffentlich das Bild einer Institution bestätigt werde, die primär sich selbst schützen wolle. „Ich würde mir wünschen, dass er mit derselben Energie, die er vor dem Landgericht an den Tag gelegt hat, für Reformen eintritt, die die systemischen Ursachen, die Missbrauch und Vertuschung begünstigt haben, nachhaltig bekämpfen.“

Woelki hatte sich gegen die Behauptung der „Bild-Zeitung“ gewehrt, er habe im Jahr 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er eine Warnung aus 2001 gekannt habe. Besagter Pfarrer hatte damals einen sexuellen Kontakt zu einem jugendlichen Stricher eingeräumt – die Polizei mahnte, man solle den Geistlichen nicht mehr dort einsetzen, wo er Kontakt zu Kindern und Jugendlichen habe.

Kardinal Woelki war persönlich im Landgericht erschienen

Im Zeugenstand hatte Woelki im Landgericht persönlich und unter Eid bekräftigt, die in Rede stehenden Dokumente sogar bis heute nicht gesehen zu haben. Er habe damals lediglich von Gerüchten gehört, die sich nicht bestätigt hätten. „Bild“ habe die laut Gerichtsurteil ehrenrührigen Behauptungen nicht beweisen können und darf sie nun nicht mehr wiederholen.

Das Presseteam des Erzbistums Köln feierte die Gerichtsentscheidung, schrieb: „Erneuter Erfolg für Kardinal Woelki: Landgericht Köln verbietet BILD-Berichterstattung“. Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich unter anderem so: „Das Verfahren hat gezeigt, dass Kardinal Woelki bei der Ernennungsentscheidung des Priesters keine Kenntnis der belastenden Aktenstücke hatte.“

Springer-Verlag kündigt Berufung gegen Urteil an

Diese Unkenntnis bei einer solch wichtigen Personalentscheidung aber hatte Woelki bereits in der Vergangenheit Kritik eingebracht. In Kenntnis des Polizeivermerks hätte er den Pfarrer damals nicht befördert, hatte der Kardinal im Zeugenstand gesagt. Woelki betonte aber, dass besagter Pfarrer erst kürzlich in einem kirchenrechtlichen Verfahren freigesprochen worden sei.

Der Springer-Verlag bezeichnet das Landgericht-Urteil als „skandalös“ und kündigte Berufung an. Im Zusammenhang mit dem Verfahren ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki auch wegen einer möglichen falschen Versicherung an Eides statt. Zumindest dieser Vorwurf, den Woelki stets bestritten hatte, könnte sich durch das nun ergangene Urteil aber erledigt haben.