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Angstraum am JugendzentrumNeue Straßenlaternen sollen zu mehr Sicherheit in Köln-Porz führen

Lesezeit 2 Minuten
Ein Fußgänger geht einen schmalen Weg zwischen einem Zaun und Gestrüpp entlang.

Zwei Leuchten sollen am Verbindungsweg zwischen der Glashüttenstraße und dem Parkplatz an der Philipp-Reis-Straße aufgestellt werden.

Der Weg zwischen Glashüttenstraße und dem Parkplatz an der Philipp-Reis-Straße wird als Angstraum wahrgenommen.

Entlang des Verbindungswegs zwischen Glashüttenstraße und Parkplatz Philipp-Reis-Straße in Porz-Mitte befinden sich auf der einen Seite der Zaun vom Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte und Bäume, auf der anderen Seite Sträucher und ebenfalls Bäume. Das führt dazu, dass der Weg ziemlich im Dunkeln liegt.

Das soll sich ändern. Die Verwaltung hat deswegen eine Vorlage erarbeitet, mit dem der Weg beleuchtet werden soll. Über die Vorlage berät die Bezirksvertretung Porz in ihrer Sitzung am 31. August. Entlang des Weges sollen zwei Leuchtmasten aufgestellt werden. Ein gesonderter politischer Beschluss ist nötig, da der Weg zu einer öffentlichen Grünanlage gehört. Die werden normalerweise nicht mit Leuchten ausgestattet.

Viele Einrichtungen liegen am Weg in Porz-Mitte

Doch für diesen Weg liegt ein Ausnahmefall vor, heißt es seitens der Verwaltung. Denn der Fußweg befindet sich in der Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße, zwischen dem Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, der Unterkunft für Geflüchtete an der „Friedrichstraße“, dem Kommunalen Integrationszentrum Solibund und der Kita Glashüttenstraße 30.

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Besonders der nördliche Teil des Weges werde wegen seiner geringen Breite, des Zauns am Jugendzentrum Glashütte sowie der dichten Baumkronen von den Bewohnerinnen und Bewohnern besonders nach Einbruch der Dunkelheit als Angstraum wahrgenommen. Für den am südlichen Ende des Weges liegenden Parkplatz liegt aus diesem Grund bereits ein Auftrag zur Beleuchtung bei der Rhein-Energie vor.

Damit der Angstraum verschwindet, sollen nun zwei Leuchten aufgestellt werden. Die Kosten dafür betragen brutto etwas mehr als 8000 Euro. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Thema ist nach Auffassung der Verwaltung nicht nötig. Da es sich hier um eine „punktuelle Maßnahme zur Beseitigung eines Angstraumes“ handelt.