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Gerichtsprozess startet im HerbstUnfallfahrer vom Flughafen Köln-Bonn droht Einweisung in die Psychiatrie

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Ein demoliertes Auto steht neben einer Parkhausschranke, die aus der Verankerung gerissen wurde.

Bei der Irrfahrt im Flughafen-Parkhaus im März demolierte der 57-Jährige unter anderem diesen schwarzen Audi. Fünf Menschen wurden verletzt.

Bei der Irrfahrt durch das Parkhaus P2 im März wurden fünf Menschen verletzt. Der Fahrer leidet offenbar unter einer Erkrankung.

Der Unfallfahrer vom Flughafen Köln-Bonn muss voraussichtlich nicht ins Gefängnis. Statt einer Anklage hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine so genannte Antragsschrift eingereicht. „Das heißt, es geht nur um die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht um eine Strafe“, erläutert Gerichtssprecher Jan Orth.

Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass der 57-jährige Beschuldigte während seiner Irrfahrt durch das Flughafenparkhaus im März in einem „Zustand der Schuldunfähigkeit“ war. Er soll unter einer akuten Psychose gelitten haben. In der Antragsschrift werden ihm sechs Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen, teilweise in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Flughafen Köln-Bonn: Passanten sprangen im letzten Moment zur Seite

Am Vormittag des 24. März soll der 57-Jährige gegen 9.30 Uhr den offen stehenden Minivan einer Mietwagenfirma im Parkhaus P2 gestohlen haben, der in Kürze gereinigt werden sollte. Mit dem Fahrzeug soll der Mann im Kreis gefahren sein und den Ford Transit bewusst auch gegen Passanten und geparkte Autos gelenkt haben. Mehrere Menschen konnten im letzten Moment zur Seite springen. Fünf wurden verletzt, sieben Autos beschädigt. Auch die Schrankenanlage an der Parkhauseinfahrt wurde zerstört.

Ein Fußgänger, der flüchten wollte, wurde zwischen zwei Fahrzeugen eingeklemmt. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt beim Versuch, den Mann am Steuer zu überwältigen, was ihnen schließlich mithilfe weiterer Kollegen gelungen war.

Weil schon direkt nach dem Vorfall Hinweise auf eine Psychose vorlagen, wurde der 57-Jährige nicht in Untersuchungshaft gesteckt. Stattdessen hatte ihn das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Wie es heißt, hat der Bielefelder in der Vergangenheit schon mindestens zwei weitere Polizeieinsätze ausgelöst, allerdings nicht in Köln.

Ob sich das Kölner Landgericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft anschließt und den Mann auch dauerhaft in die Psychiatrie einweist, wird sich erst bei der Verhandlung zeigen. Dabei wird es auch auf die Feststellungen eines medizinischen Sachverständigen ankommen. Der Prozess ist noch nicht terminiert, soll aber wohl spätestens im Herbst starten, sagte Sprecher Jan Orth.