Köln – Blutverschmiert läuft ein Mann an der Haltestelle Steinstraße in die Linie 7, in der Hand ein Tomahawk. Er zieht die Notbremse, läuft mit der Axt in der Bahn auf und ab, schlägt um sich und versetzt die Fahrgäste damit in Angst. Am Donnerstag musste sich der Täter (52) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Zeuge schildert bedrohliche Situation
„Es hat sehr bedrohlich gewirkt, es waren auch kleine Kinder in der Bahn“, erklärte ein Krankenpfleger (35), der sich dem Täter in den Weg gestellt und ihn aufgefordert hatte, die Bahn zu verlassen. Daraufhin habe der Mann mit dem Tomahawk ausgeholt; der Zeuge bekundete, gerade noch ausgewichen zu sein. Danach habe der Angeklagte von ihm abgelassen.
Auf dem Bahnsteig suchte der Krankenpfleger erneut das Gespräch und brachte den 52-Jährigen letztlich dazu, ihm die Axt auszuhändigen. Vor Betreten der Linie 7 hatte der Mann mit der Waffe das Wartehäuschen der Haltestelle zerstört.
Richter sieht Rücktritt vom Versuch und verkündet Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte auch wegen Sachbeschädigung gegen den Mann ermittelt, dies aber zunächst nicht angeklagt, ebensowenig den Missbrauch des Notrufs nach Betätigen der Notbremse. Wegen einer möglichen Bedrohung wurde aktuell nicht ermittelt.
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Diese Umstände kamen dem Täter beim Gerichtstermin zugute. Der Richter gab den Hinweis, dass der Angeklagte womöglich einen Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung vollbracht hat, indem er nach dem ersten Ausholen mit der Axt nicht weitergemacht habe.
Folglich forderte Verteidiger Claus Eßer in seinem Plädoyer einen Freispruch, den der Richter dann auch aussprach. Die weiteren Vorwürfe müssen gesondert verhandelt werden.
Kölner Täter hatte einen Bekannten verfolgt
Als Motiv hatte der drogenabhängige Angeklagte angegeben, am Tattag im vergangenen September einen Bekannten verfolgt zu haben, der ihm aus seiner Wohnung eine Packung Tabletten gestohlen habe. „Ich wollte ihn aufhalten“, so der 52-Jährige, den Tomahawk habe er dabei aber nur zufällig in der Hand gehabt, da er die Axt gerade habe reinigen wollen.
Die Waffe habe er selbst gebaut, es sei ein Hobby von ihm, damit zu werfen. An die Einzelheiten der Tat konnte oder wollte sich der Angeklagte, der wegen Totschlags bereits sieben Jahre im Gefängnis gesessen hatte, aufgrund von Alkohol- und Tablettenkonsums nicht erinnern.