Köln – Felix Sturm war schon da, die „Pink Panther“-Bande und Herbert Grönemeyer – der eine wegen Steuerhinterziehung, die anderen wegen Juwelenraubs und der dritte, weil er Opfer eines Paparazzi-Angriffs am Flughafen Köln-Bonn geworden war: Saal 112 ist der zweitgrößte im Justizgebäude an der Luxemburger Straße, er wird oft für bedeutende Schwurgerichtsprozesse verwendet oder für Verhandlungen, zu denen viele Zuschauer und Journalisten erwartet werden.
An allen Verhandlungstagen in Köln gilt die höchste Sicherheitsstufe. Wie es heißt, soll Drach morgens mit einem Hubschrauber aus dem Gefängnis in Köln-Ossendorf zum Gericht gebracht und nach Verhandlungsende wieder zurückgeflogen werden, jeweils begleitet von Spezialeinsatzkräften der Polizei. Während Anlieferung und Abtransport werden Straßen und Plätze im Umfeld des Justizgebäudes abgeriegelt. Sollte der Angeklagte in einem Fahrzeug gebracht werden, könnten die Sperrungen noch umfangreicher ausfallen.
Betroffen sei auch die Luxemburger Straße, kündigt Gerichtssprecher Jan Orth an, und zwar auch im Berufsverkehr. Wegen der „zwingend erforderlichen Sicherheitserwägungen“ sei das nicht zu verhindern, Justiz und Polizei seien aber bemüht, die Verkehrsbeeinträchtigungen auf das „absolut notwendige Mindestmaß“ zu reduzieren. Dennoch solle jeder, der könne, das Gericht an den Prozesstagen zu den Geschäftszeiten möglichst großräumig umfahren. Anwohner und Pendler können sich auf der Internetseite des Landgerichts jeweils eine Woche im Voraus über die anstehenden Termine informieren. Zu finden sind die Informationen unter der Rubrik „Termine“ und dem Aktenzeichen 321 Ks 10/21.
Auch Staatsanwälte und Schöffen werden durchsucht
Wer als Zuschauer den Prozess verfolgen will, muss für den Einlass nicht nur Ausweis und Impfnachweis mitbringen, sondern auch viel Zeit und Geduld. Denn bis auf die Berufsrichter wird jeder durchsucht, der in den Saal möchte, egal ob Zuschauer, Journalisten, Zeugen oder Sachverständige. Selbst die Schöffen und die Vertreter der Staatsanwaltschaft müssen das Prozedere über sich ergehen lassen. Man müsse sicherstellen, dass niemand einen gefährlichen Gegenstand mit in den Saal nehme, sagt Orth. Drachs Verteidiger, Andreas Kerkhof, empört sich über die Anordnung, die Anwälte ebenfalls durchsuchen zu lassen. „Das ist der totale Unsinn“, sagt er. „So etwas habe ich noch nicht erlebt."
Weitere Details zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen will Orth nicht mitteilen. Aus Justizkreisen heißt es aber, der Aufwand sei gut vergleichbar mit den Vorkehrungen, die bei Prozessen gegen die „Pink Panther“-Mitglieder galten. Die Angeklagten waren ebenfalls mit Hubschraubern transportiert worden, zusätzlich trugen sie Fußfesseln, eine Augenbinde und Handschellen. Polizeihunde suchten das Justizgebäude und den Saal vor Verhandlungsbeginn ab, schwer bewaffnete Polizisten in Schutzwesten patrouillierten über die Gerichtsflure, und die Zuschauer mussten Handys abgeben, Ausweise vorzeigen und Leibesvisitationen über sich ergehen lassen.