Köln – Was für den einen ein „flapsiger Spruch“ war, unbedacht in interner Runde herausgerutscht, empfand der andere als verletzend. Der eine ist ein 44-jähriger Polizeihauptkommissar, der andere ein 29 Jahre alter Kollege. Am Mittwoch trafen sie im Amtsgericht aufeinander.
Der Ältere hatte sich für den Vorwurf der Beleidigung zu verantworten. Es ging um einen Vorfall am 19. November 2019. Damals leitete der Hauptkommissar mit einem anderen Ausbilder in der Wache Ehrenfeld ein sogenanntes Multitraining. In einer Tiefgarage wurden die Durchsuchung und Festnahme von Personen geübt. Als fiktive Situation war vorgegeben, einen Dealer auf dem Ebertplatz zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass der Platz damals als von schwarzafrikanischen Drogenhändlern beherrscht galt, bestimmte der Ausbilder als denjenigen, der den Täter spielen sollte, den einzigen dunkelhäutigen Mann in der Gruppe.
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Schließlich solle die Situation möglichst realitätsnah gestaltet werden. Darüber, welche Worte genau er wählte, gingen die Zeugenaussagen auseinander. Klar war der Bezug zur Hautfarbe.
Beamter entschuldigt sich
Als der Polizeibeamte merkte, dass sein Verhalten den jungen Mann getroffen hatte, unterbrach er das Training, entschuldigte sich bei ihm und vor versammelter Mannschaft. Zwar hatte der auszubildende Polizist die Entschuldigung angenommen, doch bald verließ er die Runde, ging zum Dienstgruppenleiter und schilderte den Vorfall. Anzeige erstatten wollte er nicht, doch der Vorgesetzte brachte sie auf den Weg. Am Ende stellte der Polizeipräsident Strafantrag. Nach einem Treffen mit dem Kollegen, bei dem er sich wieder entschuldigte, hatte der Angeklagte das Gefühl, die Sache lasse sich gütlich bereinigen. Doch der andere Polizist bekam den Eindruck, „dass es nicht um mich geht, sondern um ihn“. Mehrere Zeugen sagten, die Entschuldigungen hätten sie als aufrichtig empfunden.
Fall von Alltagsrassismus
Die Staatsanwältin sagte, trotz aller Reuebekundungen sei das Geschehen ein Fall von Alltagsrassismus, und beantragte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 70 Euro auf Bewährung. Der Verteidiger, der im Vorfeld das Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 200 Euro einzustellen, forderte einen Freispruch, und sein Mandant wiederholte, er habe den anderen Polizisten mit seinem „lockeren Spruch“ keinesfalls in seiner Ehre treffen wollen. Der Amtsrichter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro zur Bewährung mit der Auflage, 500 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Die Verknüpfung von Hautfarbe und Kriminalität gegenüber dem Kollegen stelle eine Beleidigung dar. Auch polizeiinterne Veranstaltungen seien „kein beleidigungsfreier Raum“.