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Wilk zu Gast bei RekerNeuer Regierungspräsident will sich eng mit Kölner OB abstimmen

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Antrittsbesuch des neuen Regierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk bei Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Köln – Als Thomas Wilk (SPD) Anfang September im Plenarsaal der Bezirksregierung in sein Amt als Regierungspräsident eingeführt wurde, war Oberbürgermeisterin Henriette Reker unter den rund 150 Gästen. Nun folgte der Gegenbesuch: Am Mittwoch kam Wilk zu einem Austausch ins Historische Rathaus.

Im Anschluss resümierten beide, dass „die in der Vergangenheit zwischen Stadt und Bezirksregierung öffentlich wahrgenommenen Differenzen“ künftig durch einen intensiven Austausch, transparente Kommunikation und ein offenes Miteinander beider Behörden vermieden werden sollten, wie die Bezirksregierung mitteilt.

Kooperation beim Schulbau

Als Beispiel für die Zusammenarbeit nannten Wilk und Reker den Schulbau, den sie als „eines der dominanten Themen“ bezeichnete. In Wilk habe sie einen neuen „Sparringspartner, der mich fachlich begleitet“, sagte Reker. Beide kennen sich schon seit Jahren – seit der Zeit, als Reker Beigeordnete für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Gelsenkirchen war, bevor sie 2010 nach Köln wechselte, und Wilk als Dezernent in Gladbeck wirkte, dort zuständig für Recht, öffentliche Ordnung, Kultur und den Zentralen Betriebshof.

Alles zum Thema Henriette Reker

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„Ich freue mich, dass in Köln Menschen Verantwortung übernehmen, die sich an anderen Stellen schon bewiesen haben“, so Reker. Wilk, 1971 in Dortmund geboren, ist diplomierter Verwaltungswirt und promovierter Jurist. Zunächst war er Justiziar im Rechtsamt der Stadt Bochum, danach juristischer Dezernent bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beigeordneter in Gladbeck und Kreisdirektor und Kämmerer des Kreises Unna.

2018 übernahm der Sozialdemokrat die Leitung der Abteilung Bauen sowie des BIM-Competence-Centers im NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Für die kommenden Wochen plant Wilk weitere Besuche bei den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen sowie Landräten und Landrätinnen im Bezirk.