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RyanairJunger Kölner mit Ersatzpapieren darf nicht in den Urlaub fliegen

Lesezeit 3 Minuten
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Einen Termin zu bekommen, um etwa um einen neuen Personalausweis zu beantragen, ist zurzeit kaum möglich. (Symbolbild).

Köln – Ferienzeit ist Flugreisezeit. Mitunter jedoch ist der Urlaub bereits vorbei, noch bevor man seinen Platz im Flieger eingenommen hat. Dann nämlich, wenn einem kurz vor Reiseantritt der Personalausweis abhanden gekommen oder gestohlen worden ist und man vorhatte, sein Reiseziel mit einer Ryanair-Maschine zu erreichen.

Die irische Fluggesellschaft verfährt besonders streng und akzeptiert im Gegensatz zu anderen Gesellschaften wie Eurowings oder Tuifly selbst bei deutschen Reisenden nicht das einfache, lichtbildlose Notdokument, das die Bundespolizei am Flughafen last-minute-mäßig im Fall eines Dokumentenverlusts ausstellen kann.

Reise nach Rom geplatzt

Für einen 19-jährigen Kölner endete deshalb eine geplante Reise nach Rom bereits am Flughafen in Weeze. Dem jungen Mann war am Abend vor dem geplanten Abflug die Geldbörse gestohlen worden, in der sich auch der Personalausweis befand.

Als er daraufhin bei der nächstliegenden Polizeidirektion eine Verlustmeldung machen wollte, erfuhr er, dass er sich bei der Bundespolizei am Köln-Bonner Flughafen ein vorläufiges Dokument ausstellen lassen könne und freute sich, als er dieses spätabends in den Händen hielt.

Frohgemut stieg er am nächsten Morgen in aller Herrgottsfrühe in den Bus nach Weeze, um dort beim Check-in zu erfahren, dass man ihn nicht mitnehmen könne. Wie Robin Kiely, Pressesprecher bei Ryanair, auf Anfrage des „Kölner-Stadt-Anzeigers“ mitteilen ließ, muss das Dokument relevante Informationen wie Dokumentnummer, Foto, den vollständigen Namen, Nationalität und ein Ablaufdatum enthalten, um die Identität und Staatsangehörigkeit des Inhabers feststellen zu können.

Dokumente, die von lokalen Polizeibehörden ausgestellt würden, seien „keine gültigen Reisepässe.“

Wie ist die Regelung bei vorläufigen Personalausweisen?

Anders verhält es sich mit den vorläufigen Personalausweisen, die die zuständigen Bezirksämter sofort ausstellen. Sie kosten in Köln zehn Euro und haben ein Jahr Gültigkeit. Dieser Service nützt natürlich niemandem mehr, der seine Ausweispapiere unmittelbar vor dem Abflug verliert und kein Ersatzdokument besitzt.

Verlust immer bei Polizei melden

Für den Fall, dass jemand noch einen Reisepass hat, der allerdings inzwischen abgelaufen ist, würde die Bundespolizei am Köln-Bonner-Flughafen nach Auskunft von Sprecherin Isabel Schmidt in manchen Fällen ein Auge zudrücken, weil es mit manchen Ländern diesbezügliche Abkommen gebe.

Die Bundespolizei entscheide jedoch „nur über den Grenzübertritt“, die Fluggesellschaften legten in ihren Geschäftsbedingen individuell die Reisemodalitäten fest. Aufgrund der Gefahr von missbräuchlicher Verwendung von abhandengekommenen Ausweisen sei es „in jedem Fall wichtig, einen Dokumentenverlust bei der Landespolizei zu melden“.

Melanie Schyja, Sprecherin für Airberlin, verweist darauf, dass es auf die Einreisebestimmungen des Zielgebietes ankomme, ob die Dokumente kontrolliert werden und welche notwendig sind. Eine Einreise mit vorläufigem Dokument, wie sie innerhalb des Schengen-Raums möglich sei, sei „bei der Einreise zum Beispiel in die USA oder nach Abu Dhabi kritisch“. Deshalb müsse jeder Einzelfall individuell geprüft werden.

Eurowings empfiehlt nach Auskunft von Lars Schmidt im Fall eines Dokumentenverlustes die Richtlinien der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) einzusehen, in denen Pass- und Visa-Regelungen einzelner Länder festgelegt sind.