Köln – Nach dem tödlichen Unfall an der Ecke Aachener Straße/Innere Kanalstraße im Juli hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Mini-Cabrio-Fahrer mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der Mann hatte im Verdacht gestanden, sich kurz vor dem Unglück, bei dem ein 26-jähriger Radfahrer starb, ein illegales Rennen mit einem befreundeten BMW-Fahrer geliefert zu haben. Das ließ sich jedoch im Ermittlungsverfahren nicht erhärten.
„Die Staatsanwaltschaft hat durch minuziöse Ermittlungsarbeit festgestellt, dass meinen Mandanten kein zurechenbares Verschulden an dem tragischen Unfall trifft“, bestätigte Rechtsanwalt Ralf Kleinjans dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die beiden Autofahrer hätten sich an jenem Abend zu keinem Zeitpunkt ein Rennen geliefert und sich auch nicht dazu verabredet, betonte der Verteidiger. Kurz vor der Kreuzung war der BMW auf das Auto einer Leverkusenerin aufgefahren, die abrupt die Fahrspur gewechselt hatte. Nach dem Aufprall hob der BMW ab und schleuderte gegen den Fahrradfahrer, der Tage später im Krankenhaus starb.
Einige Zeugen hatten der Polizei von einem Wettrennen zwischen dem BMW und dem Mini berichtet. Beides waren Mietwagen. Tatsächlich aber befand sich der Mini zum Unfallzeitpunkt deutlich hinter dem BMW. Auf dem Video einer Überwachungskamera, das beide Fahrzeuge Minuten vorher vor der Synagoge auf der Roonstraße aufgezeichnet hatte, soll ebenfalls von einem Wettrennen nichts zu sehen gewesen sein, nicht einmal von überhöhter Geschwindigkeit. Wie es heißt, war der Mini-Fahrer mit Tempo 32 unterwegs, sein Freund im BMW fuhr ungefähr 50.
BMW fuhr deutlich zu schnell
Die Leverkusener Autofahrerin muss offenbar auch keine Anklage fürchten. Zwar soll sie ruckartig von der linken auf die rechte Spur gewechselt sein, so dass der Unfallfahrer nicht mehr bremsen konnte. Doch soll der BMW zu diesem Zeitpunkt mit Tempo 98 deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Autofahrerin gab an, sie habe den Wagen von hinten nicht kommen sehen, weil der „mit Lichtgeschwindigkeit“ angerast gekommen sei. Nach derzeitigem Stand muss sich wohl allein der BMW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Noch liegt aber keine Anklage vor.
Anwalt Kleinjans sieht bei Unfällen mit Mietautos auch eine „moralische Mitverantwortung“ der Mietwagenfirmen – begründet im Geschäftsmodell, bei dem nach Fahrtzeit abgerechnet wird. „Das trägt bei dem ein oder anderen Kunden sicher dazu bei, dass er zügiger fährt.“ Die Firmen wiederum hätten „ein Interesse daran, dass der Kunde den Wagen möglichst schnell wieder abstellt, damit ihn der nächste mieten kann.“