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Böses FoulThomas Drach kann nach Gefängnis-Kick nicht zum Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Thomas Drach sitzt im Landgericht neben seinem Anwalt Andreas Kerkhof.

Thomas Drach konnte am Montag, 30. Januar, nicht zur Verhandlung ins Kölner Landgericht kommen.

Alle Verfahrensbeteiligten waren am Montag ins Kölner Landgericht gekommen. Nur der Angeklagte Thomas Drach fehlte. Grund: Ein Fußballspiel.

Ein mutmaßlich böses Foul in der JVA Köln wirbelt den Prozess um Thomas Drach durcheinander. Der Reemtsma-Entführer wurde beim Fußballspielen vom Knie eines Mitgefangenen getroffen, fällt nun mit einer Verletzung am Oberkörper aus. Drei Verhandlungstermine können daher in dieser Woche nicht stattfinden – dabei befand sich der spektakuläre Prozess bereits auf der Zielgeraden.

Kölner Gefängnisarzt: Thomas Drach leidet unter extremen Schmerzen

Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern stellte zu Beginn der Verhandlung am Montagmorgen fest, dass alle Verfahrensbeteiligten erschienen waren, „mit Ausnahme von Herrn Drach“. Laut eines Attests der Gefängnisärzte leide Drach unter extremen Schmerzen durch eine Brustkorbprellung, er sei daher zunächst nicht transportfähig. Drach blieb daher in der JVA im Kölner Stadtteil Ossendorf.

Der 62-Jährige könne kaum laufen und erst recht keine Treppenstufen hinaufsteigen, hieß es. Das wäre allerdings nötig, um den durch SEK-Beamte gesicherten Saal 112 des Kölner Justizgebäudes zu erreichen. Drach wird für gewöhnlich per Hubschrauber aus der JVA gebracht. Straßensperren gab es am Montag aber dennoch, da parallel noch ein weiterer Hochsicherheitsprozess geführt wurde.

Kölner Landgericht hat bereits Termine bis Ende Juni bestimmt

Laut JVA-Attest seien noch weitere Untersuchungen beim Patienten Drach nötig. „Bei dieser Sachlage können wir Herrn Drachs Anwesenheit nicht erzwingen“, stellte Richter Bern fest. Die Hauptverhandlung sei daher nicht durchführbar. Das Gericht wollte an diesem Montag noch zwei Zeugen aus den Niederlanden vernehmen, die nun vergeblich nach Köln gereist waren.

Ein Fußballplatz der JVA Köln-Ossendorf.

Bei einem Fußballspiel in der JVA Köln-Ossendorf hat sich Thomas Drach verletzt. (Archivbild)

Bei den nächsten Verhandlungstagen sollten unter anderem die Vorstrafen erörtert und der psychiatrische Gutachter gehört werden. Das dürfte sich nun nach hinten verschieben. Erst am 22. Februar steht der nächste reguläre Verhandlungstermin an. Der Richter hegte die Hoffnung, dass Drach bis dahin wieder verhandlungsfähig sei. Sicher erscheint das zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Kölner Richter: Urteil im Drach-Prozess für Ende März vorgesehen

Der Richter machte deutlich, dass er gewillt war, bis Ende März ein Urteil zu sprechen, da die Kammer ihr Beweisprogramm weitgehend absolviert habe. Vorsorglich hatte Bern aber ohnehin bereits Verhandlungstermine bis Ende Juni bestimmt. Auch, um genug Zeit für mögliche weitere Beweisanträge der Verteidigung zu haben, mit denen das Gericht offenbar rechnet.

Das aufwändige Gerichtsverfahren läuft nun seit knapp einem Jahr. Ursprünglich war der Abschluss für vergangenen September geplant. Mehrere Corona-Fälle, lange Zeugenbefragungen und viele Anträge durch die Verteidiger, oder auch ein zwischenzeitlich abgesetzter Video-Gutachter, der von „Hass“ auf die Anwälte gesprochen hatte, hatten aber immer wieder für Verzögerungen gesorgt.

Thomas Drach: Vier Raubüberfälle auf Geldtransporter angeklagt

Thomas Drach werden, im seit fast einem Jahr andauernden Prozess, insgesamt vier Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn mit einer Beute von rund 230.000 Euro vorgeworfen. Ein Bündel aus Indizien belastet den Reemtsma-Entführer, darunter eine DNA-Mischspur an einem Fluchtauto, abgehörte Telefonate und die neuen Ergebnisse der eingesprungenen Video-Gutachter.

In zwei der von der Staatsanwaltschaft angeklagten Fälle wurden Geldboten angeschossen, Thomas Drach droht daher wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Dazu die Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger hatten stets betont, dass der Mandant unschuldig sei. Auch einem mutmaßlichen Komplizen aus den Niederlanden droht eine empfindliche Haftstrafe.